Informationen zur Bundesverordnung zu den Ukraine-Massnahmen
Seit dem 31. August 2022 ist es Auftraggeberinnen im Staatsvertragsbereich verboten, öffentliche Aufträge an russische Staatsangehörige und Unternehmen sowie an andere natürliche und juristische Personen in Russland zu vergeben. Bestehende Beschaffungsverträge mit unter die Verbote fallenden Personen sind mit einer Übergangsfrist bis Ende Februar 2023 zu beenden.