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Kinder- & Jugendförderung

Kinderrechte im Kanton Aargau

Kinder und Jugendliche haben Rechte. Um diese Rechte für alle Kinder zu sichern, haben die Vereinten Nationen 1989 eine Vereinbarung über die Rechte der Kinder beschlossen. Laut dieser Kinderrechtskonvention hat jedes Kind ein Recht auf Förderung, Beteiligung und Schutz. Die Schweiz hat die Konvention 1997 ratifiziert. Damit sind Bund, Kantone und Gemeinden verpflichtet, sie einzuhalten. So auch der Kanton Aargau.

Recht auf Meinungsäusserung: Kindsanhörung

Kinderschutzmassnahmen

Kinderrechte in der Schule