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Anerkannte Einrichtungen

Re-Anerkennung

Im Zuge der Re-Anerkennung werden die Anerkennungsvoraussetzungen von Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen alle vier Jahre überprüft.

Aktuelle Rahmenvertragsperiode 2023-2026

Kommende Rahmenvertragsperiode 2027-2030