Vor über zweihundert Jahren wurde der Kanton Aargau von Napoleon quasi auf dem Reissbrett entworfen, in dem er drei bis dahin nicht zusammengehörende Gebiete zu einer politischen Einheit verband. Seither bildet der Aargau eine politische Einheit. Als einer von 26 Kantonen ist er Teil des föderalistischen Systems der Schweiz.
Auf den politischen Ebenen Bund, Kanton und Gemeinde werden die Gewalten aufgeteilt in Legislative (gesetzgebend), Exekutive (gesetzausführend) und Judikative (richterlich). Die Aufgaben der drei Gewalten sind so verteilt, dass jede von ihnen unabhängig ist, keine ihre Macht missbrauchen kann und die Rechte und Freiheiten der Bevölkerung geschützt bleiben.
Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger bestimmen das politische Geschehen im Kanton Aargau massgebend mit. Sie können über Verfassungsänderungen entscheiden und selbst Gesetze vorschlagen.
Im Kanton Aargau ist in zehn von 210 Gemeinden ein Einwohnerrat als Parlament eingesetzt, in allen übrigen bildet die Gemeindeversammlung die höchste politische Instanz.
Penelope Kühnis, Moderatorin und Journalistin, spricht über den Kanton Aargau als Politik- und Rechtssraum.
Parteien und Verbände
Parteien und Verbänden kommt bei der Bündelung politischer Interessen eine zentrale Bedeutung zu. Im Grossen Rat sind aktuell neun Parteien vertreten. Zahlreiche Verbände und Interessenorganisationen sind auf regionaler, kantonaler oder nationaler Ebene aktiv. Grosse nationale Verbände wie der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (öffnet in einem neuen Fenster), der 1895 auf Anregung des städtischen Elektrizitätswerks Aarau entstand, und der Schweizerische Turnverband (öffnet in einem neuen Fenster), 1833 gegründet, haben ihren Sitz im Kanton Aargau.
Die Legislative

Der Grosse Rat ist das Parlament des Kantons und damit die gesetzgebende Behörde (Legislative). Seine 140 Mitglieder werden vom Volk gewählt. Das Parlament bestimmt – meist in Form von Gesetzen – die Regeln, die für das Zusammenleben im Aargau gelten.
Jeweils am Dienstag debattieren und beraten die aus allen Gesellschaftsschichten und Regionen des Kantons herkommenden Grossrätinnen und Grossräte über aktuelle Themen. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier werden vom Volk gewählt und setzen seinen Willen um.
Die Exekutive

Der Aargauer Regierungsrat bildet die Exekutive. Er sorgt zusammen mit der Verwaltung dafür, dass die vom Parlament beschlossenen Gesetze umgesetzt werden. Die fünf Mitglieder des Regierungsrats haben sich gemeinsam zum Ziel gesetzt, den Aargau national und international als wichtigen Wirtschaftsstandort und attraktiven Wohnkanton weiter zu stärken. Unter Vorbehalt der Befugnisse der Stimmberechtigten und des Grossen Rats bestimmt der Regierungsrat die wichtigsten Ziele und Mittel des staatlichen Handelns. Aufgabe des Regierungsrats ist es, die Vertretung des Kantons nach innen und nach aussen zu gewährleisten. Er sorgt aber auch für die Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und pflegt die Beziehungen mit den Behörden des Bundes und anderer Kantone.
Seine Entscheide trifft der Regierungsrat als Kollegialbehörde. Die kantonale Verwaltung umfasst fünf Departemente und die Staatskanzlei. Jedes Mitglied des Regierungsrats steht einem Departement vor, die Staatsschreiberin leitet die Staatskanzlei.
Die Judikative

Die Judikative ist die Hüterin des Rechts. Unabhängig von den anderen Staatsgewalten und unparteiisch gewähren die Gerichte Rechtsschutz, wo dieser verlangt wird und nach den Regeln des Gesetzes auch zu gewähren ist. Vom Volk oder der Volksvertretung gewählte Richterinnen und Richter nehmen diese verantwortungsvolle Aufgabe Tag für Tag wahr. Sie sind einzig dem Recht verpflichtet und tragen dazu bei, dass der Kanton Aargau als Gemeinwesen nach den Regeln des Gesetzes funktioniert. Die Organisation der Gerichte des Kantons Aargau ist durch Verfassung und Gesetz vorgegeben.
Der Aargau in Bundesbern

Der Aargau ist im Nationalrat mit 9 Politikerinnen und 7 Politikern vertreten. Im Ständerat vertreten zwei Männer den Kanton. Mit der Ernennung des Freiämters Walter Thurnherr leitet nach fast einem Jahrhundert wieder ein Aargauer die Bundeskanzlei (öffnet in einem neuen Fenster).