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Asylverfahren

Asylverfahren

Asylverfahren ist Sache des Bundes

Wer in der Schweiz als Flüchtling anerkannt wird und wer Asyl erhält, wird im schweizerischen Asylgesetz (AsylG) geregelt. Das Asylverfahren ist ausschliesslich Sache des Bundes. Damit befasst sind das Staatssekretariat für Migration (SEM) und auf Beschwerdeebene das Bundesverwaltungsgericht (BVGer).

Dem Kanton kommt als Aufgabe zunächst die Unterbringung und Betreuung zugewiesener Asylsuchender während des Verfahrens zu.
Weiter wird er mit der Umsetzung der Entscheide des SEM beauftragt, sei es durch den Vollzug einer verfügten Wegweisung, sei es durch die Aufenthaltsregelung nach Asylgewährung oder nach Anordnung einer vorläufigen Aufnahme.