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Öffentliche Sozialhilfe

Fachbereich Integration

Der Fachbereich Integration umfasst das Case Management Support Integration und die Immobilienfachstelle.

Das Case Management Support Integration (CMSI)

  • trägt aktiv dazu bei, dass der sprachliche und berufliche Integrationsprozess von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen über 16 Jahren, die in kantonalen Unterkünften wohnen, erfolgreich abläuft;
  • übernimmt die Aufgabe der aktiven Fallführung für Personen mit Status B, F, N und S in den kantonalen Unterkünften;
  • berät diese Personen bis zur Begründung eines regulären Wohnsitzes in einer Gemeinde, respektive bis zur Zuweisung an eine Gemeinde (Anmeldung von Folgemassnahmen, Eruieren von alternativen Integrationsmassnahmen, Durchführung von Folgegesprächen und Runden Tischen etc);
  • erfasst während seiner Zuständigkeit die integrationsrelevanten Daten auf der Plattform der Integrationsagenda Schweiz (IAS IT-Plattform);
  • erstellt bei einem Gemeindezuzug beziehungsweise einer Gemeindezuweisung einen Schlussbericht und sorgt für eine geregelte Übergabe der Personendossiers zur Unterstützung der fallführenden Stellen der Gemeinden.

Ab Wohnsitznahme beziehungsweise Zuweisung in eine Gemeinde übernimmt die Gemeinde (oder die von ihr beauftragte Organisation) die Fallführung/Einzelfallbegleitung (materielle und persönliche Hilfe). Die Gemeinde sorgt dafür, dass der Integrationsplan umgesetzt wird, führt Gespräche und sucht nach geeigneten Lösungen, wenn Schwierigkeiten auftreten. Sie erfasst die integrationsrelevanten Dokumente auf der IAS IT-Plattform. Die Gemeinden können über die IAS IT-Plattform um fallspezifische Beratung bei der Umsetzung des Integrationsplans anfragen.

Weitere Informationen zum CMSI finden Sie im "Handbuch Soziales"

Die Immobilienfachstelle

  • unterstützt anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge beim Übertritt aus der Asylstruktur in eine eigene Wohnung;
  • bietet einen Schreibdienst an (auf Termin und als Walk-In), welcher bei der Wohnungssuche im Internet hilft, Termine für Wohnungsbesichtigungen vereinbart und das Ausfüllen von Bewerbungsformularen unterstützt;
  • berät sowohl Klientinnen und Klienten als auch die Vermieterinnen und Vermieter und Gemeinden in Bezug auf die Mietbedingungen und die Einhaltung der Mietzinsrichtlinien;
  • erledigt administrative Arbeiten für den Wegzug (unterzeichnet jedoch keine Mietverträge).

Die Immobilienfachstelle macht keine Zuweisungen und darf die freie Wohnsitzwahl der Klienten nicht beeinflussen. Die Unterstützung der Immobilienfachstelle erfolgt im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe durch Informationsweitergabe. Die Klienten sind selbst für die Wohnungssuche verantwortlich.