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Projektförderung

Sprachförderung

Sprache ist die Grundvoraussetzung, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und Chancengleichheit in Arbeit und Beruf zu erreichen. Ein besonderer Schwerpunkt der Integrationsförderung liegt deshalb auf dem Spracherwerb.

Ziele und Inhalte der Sprachförderung

Ausreichende Kompetenzen in der Lokalsprache sind eine zentrale Voraussetzung für eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen und beruflichen Leben und bilden die Basis für individuelle Integrationsprozesse. Migrantinnen und Migranten sollen lernen, sich in Alltagssituationen im öffentlichen, privaten oder beruflichen Bereich zu verständigen und zurechtzufinden.

Dies setzt voraus, dass ein bedarfsgerechtes Sprachangebot für Migrantinnen und Migranten vorhanden ist. In Ergänzung zu den Sprachangeboten in den Regelstrukturen werden deshalb im Rahmen der spezifischen Integrationsförderung Deutschkurse für Migrantinnen und Migranten unterstützt.

Der Fokus der Unterstützung liegt in Alphabetisierungskursen, kombinierten Deutsch- und Integrationskursen für neuzugezogene Migrantinnen und Migranten, Deutschkursen auf Niveau A1-B1 nach GER, sowie niederschwelligen Sprachförderangeboten für Frauen mit Betreuungspflichten auf Niveau GER A1-A2.

Die Sprachkurse charakterisieren sich durch folgende Hauptmerkmale:

  • sie sind bedürfnisorientiert, alltags- und
    handlungsorientiert und vermitteln entsprechende Lerninhalte
  • sie richten sich hauptsächlich an Personen, die mit
    gesteuertem Spracherwerb wenig vertraut sind
  • sie beraten die Lernenden bezüglich weiteren
    (Integrations-)Angeboten und Anschlusslösungen
  • sie sind für die Teilnehmenden kostengünstig

Ausschreibung der Sprachkurse

Alphabetisierungskurse, Deutsch- und Integrationskurse, regionale Abend- und Samstagskurse

Alphabetisierungskurse, Deutsch- und Integrationskurse sowie regionale Abend- und Samstagskurse werden im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens ausgeschrieben. Die Durchführung der Ausschreibung für Alphabetisierungskurse sowie Deutsch- und Integrationskurse für die Jahre 2018-2021 ist abgeschlossen.

Lokale Deutschkurse für Frauen

Frauen-Tageskurse mit Kinderbetreuung und kombinierte Mutter-Kind-Deutschkurse werden durch Kantons- und Gemeindebeiträge gemeinsam finanziert. Für die Durchführung dieser Kurse sind die Gemeinden direkt zuständig. Sie können beim Kanton Beiträge zur Finanzierung beantragen.

Ausschreibung 2021: Lokale Deutschkurse für Frauen

Interessierte Gemeinden können mit dem nachfolgenden Formular ein Gesuch um Mitfinanzierung für das Jahr 2021 stellen. Die Eingabefrist endet am 30. September 2020.

N18320 Gesuchsformular lokale Deutschkurse für Frauen 2021

Im Merkblatt zur Subventionierung von lokalen Deutschkursen für Frauen sind Finanzierung, Aufgaben und Voraussetzungen für die kantonale Mitfinanzierung geregelt.

N 18330 Merkblatt zur Subventionierung von lokalen Frauenkursen 2020 (PDF, 9 Seiten, 655 KB)

Muster Leistungsvereinbarung zwischen Kanton und Gemeinde (PDF, 5 Seiten, 244 KB)

Benötigen Sie weitere Auskünfte?

Melden Sie sich bei der Sektion Integration und Beratung des MIKA unter Tel. +41 (0)62 835 19 13 oder via E-Mail integration@ag.ch .