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Angebot Integration

Kantonales Integrationsprogramm KIP

Bund und Kantone wollen die Integrationsförderung von Ausländerinnen und Ausländern gezielt verstärken. Seit 2014 laufen in allen Kantonen vierjährige Integrationsprogramme (KIP).

Logo Kantonales Integrationsprogramm Kanton Aargau

Die Kantonalen Integrationsprogramme basieren auf Vereinbarungen mit dem Bund. Darin werden verbindliche Integrationsziele sowie Indikatoren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Programme festgehalten. Die Finanzierung der KIP wird paritätisch zwischen Bund, Kanton und Gemeinden sichergestellt.

Für die Umsetzung des KIP des Kantons Aargau ist die Sektion Integration und Beratung des Amts für Migration und Integration zuständig. Die Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden und anderen Akteuren der Integrationsförderung.

Der Kanton Aargau verfolgt in der Integrationsförderung den Regelstrukturansatz. Die Integration erfolgt primär in der Schule, im Arbeitsmarkt oder im Bildungswesen. Die spezifische Integrationsförderung schafft ergänzende Angebote insbesondere für diejenigen Personen, welche die Angebote der Regelstruktur nicht ohne zusätzliche Unterstützung nutzen können, weil ihnen die Voraussetzungen dazu fehlen.

Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat am 27. Juni 2017 den Verpflichtungskredit für die Weiterführung des Kantonalen Integrationsprogramms 2018-2021 mit 83 zu 39 Stimmen gutgeheissen. KIP 2 hat zum Ziel, das Bewährte zu verstetigen und die Gemeinden weiterhin bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich Integration zu unterstützen.

KIP 1 (2014-2017)

Mit dem KIP 1 2014-2017 wurden die Grundlagen erarbeitet, um diejenigen Zielgruppen, die nicht oder ungenügend von den Regelstrukturen erreicht werden können, zielgerichtet, effektiv und kosteneffizient zu fördern. Dies in den Bereichen Information und Beratung, Bildung und Arbeit sowie Verständigung und gesellschaftliche Integration. In vielen Gemeinden – den wichtigsten Partnern vor Ort – sind Prozesse zur Stärkung der Integrationsförderung angelaufen oder bereits in der Umsetzung.

Weitere Informationen zu den getroffenen Massnahmen während KIP 1:
Botschaft zum KIP 2 an den Grossen Rat (PDF, 47 Seiten, 993 KB)
Anhang zur Botschaft (PDF, 35 Seiten, 1,1 MB)

KIP 2 (2018-2021)

Mit dem KIP 2 soll das bisher Bewährte nach Massgabe der finanziellen Mittel fortgesetzt, weiterentwickelt und verstetigt werden.

Die Zusammenarbeit mit den Gemeinden ist weiterhin zentrale Voraussetzung für eine breit abgestützte und gut verankerte Integrationsförderung.

In inhaltlicher Hinsicht liegen die Schwerpunkte nach wie vor bei Massnahmen in den Bereichen Information und Beratung, Sprachförderung sowie arbeitsmarktliche und gesellschaftliche Integration. Der Fokus liegt im Kanton Aargau weiterhin auf Fördermassnahmen für schulungewohnte und niedrigqualifizierte Migrantinnen und Migranten, mit Ausnahme der Gruppe der anerkannten Flüchtlinge und vorläufig aufgenommenen Personen, bei denen diese Einschränkung nicht gilt.

Die interdepartementale Zusammenarbeit auf der operativen und der strategischen Ebene wird weitergeführt und so der Regelstrukturansatz in der Integrationsförderung konsequent umgesetzt.

Umsetzungsorganisation KIP 2

Für die Umsetzung des KIP ist das Departement Volkswirtschaft und Inneres zuständig. Es stellt das Controlling der Umsetzungsmassnahmen und der Zielerreichung der im KIP definierten strategischen Ziele und Teilziele über ein halbjährliches Monitoring sicher.

Die Integrationsförderung ist jedoch eine Querschnittsaufgabe, die in allen Departementen, insbesondere im Departement Volkswirtschaft und Inneres, im Departement Bildung, Kultur und Sport sowie im Departement Gesundheit und Soziales wahrgenommen wird. Vor Ort sind es die Gemeinden, die eine entscheidende Rolle in der Integration spielen, nebst den vielen verschiedenen Organisationen und Institutionen sowie Privatpersonen und Freiwilligen, die sich engagieren. Der Koordination kommt daher eine grosse Bedeutung zu.