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AuslandschweizerInnen

Stimmregister

Die Staatskanzlei ist verantwortlich für die Führung des zentralen Stimmregisters, die Zusendung der Wahl- und Abstimmungsunterlagen an die stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und -schweizer sowie die Bescheinigung von Unterschriften bei Volksreferenden und -initiativen.

Seit dem 1. Januar 2010 führt die Staatskanzlei das Stimmregister für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer des Kantons Aargau.

Im Stimmregister sind derzeit rund 12'500 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (Stand Januar 2024) aus 140 Ländern registriert. Dies sind zirka zwei Prozent der aargauischen Stimmberechtigten. Die meisten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer leben in Deutschland, Frankreich, den USA und Italien.

Voraussetzung für den Eintrag im Stimmregister

Als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer erhalten Sie das Wahl- und Stimmrecht nicht automatisch. Ihre politischen Rechte erwerben Sie durch Anmeldung bei der Schweizer Vertretung im Ausland, bei der Sie immatrikuliert sind.

Als Stimmgemeinde gilt die letzte Wohnsitzgemeinde in der Schweiz. Bei Personen, die noch nie Wohnsitz in der Schweiz hatten, gilt die Heimatgemeinde als Stimmgemeinde. Als zentrales Stimmregister im Kanton Aargau nimmt die Staatskanzlei die Funktion der Stimmgemeinde wahr.

Die Voraussetzungen für die Anmeldung finden Sie detailliert im Bundesgesetz über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (Auslandschweizergesetz, ASG) und der dazugehörenden Verordnung (SR 195.1 und 195.11).

Der Eintrag im Stimmregister ist ohne periodische Anmeldepflicht gültig. Fallen die Voraussetzungen zur Ausübung der politischen Rechte weg, verzichtet eine Auslandschweizerin oder ein Auslandschweizer auf die Ausübung der politischen Rechte oder wird das Stimmmaterial drei Mal in Folge als unzustellbar zurückgeschickt, so wird der Eintrag im Stimmregister gestrichen. Eine Wiederaufnahme/Anmeldung hat erneut über die Schweizer Vertretung im Ausland zu erfolgen.

Versand der Wahl- und Abstimmungsunterlagen

Der Versand der Abstimmungs- und Wahlunterlagen wird durch die Staatskanzlei organisiert. Die Zustellung erfolgt in der Regel direkt an die Adresse im Ausland. Für den Rückversand der Unterlagen an das Wahlbüro tragen die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer die Portokosten selbst.

Stimmrechtsbescheinigungen

Wer im Stimmregister eingetragen ist, kann eidgenössische Initiativ- und Referendumsbegehren unterzeichnen.

Die Stimmregisterführung bescheinigt die eingereichten Unterschriftenlisten und retourniert die Listen umgehend den Absendern.