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Anhörungen & Vernehmlassungen

Hintergrundinformationen zu Anhörungen und Vernehmlassungen

Was eine Anhörung ist respektive wie ein Vernehmlassungsverfahren abläuft und welche Arten von Anhörungen es gibt werden erklärt und beschrieben.

Was ist eine Anhörung / ein Vernehmlassungsverfahren?

Die Anhörung/das Vernehmlassungsverfahren ist eine wichtige Etappe auf dem Weg zur Entstehung eines Erlasses. Es ist diejenige Phase innerhalb des Vorverfahrens der Gesetzgebung, bei dem eine Art Meinungsumfrage bei interessierten Organisationen gemacht wird. Ziel dieser Anhörung ist es, dass sachlich taugliche und politisch tragbare Entwürfe zustande kommen.

Bevor beispielsweise ein Gesetz, eine Verfassungsänderung oder ein bedeutender Ausgabenbeschluss im Grossen Rat behandelt wird, kann der Grosse Rat oder der Regierungsrat den Erlassentwurf verschiedenen Organisationen im Kanton Aargau (Parteien, Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften, Planungsverbände, kulturelle oder gemeinnützige Vereinigungen etc.) zur Stellungnahme zusenden. Für Sachgeschäfte, die in der alleinigen Zuständigkeit des Regierungsrats liegen (zum Beispiel Verordnungen), können auch Anhörungen durchgeführt werden.

Die Anhörung (Einladung zur Vernehmlassung) wird im Amtsblatt publiziert. Dort finden sich auch Angaben über die Fristen sowie über die Stelle, bei der die Anhörungsunterlagen bezogen werden können. Auch wer nicht offiziell und schriftlich zur Anhörung eingeladen wird, kann am Verfahren teilnehmen.

Die so angesprochenen Organisationen, aber auch Privatpersonen haben dann die Möglichkeit, ihre Meinung zum Erlassentwurf zu äussern und Änderungsvorschläge zu machen. Danach werden die Antworten ausgewertet und die Vorlage wird allenfalls angepasst.

Arten von Anhörungen

Es ist zwischen zwei Arten von Anhörungen zu unterscheiden: Es gibt zwingend durchzuführende Anhörungen und solche, die freiwillig durchgeführt werden.

  1. Obligatorische Anhörungen müssen gemäss Verfassung des Kantons Aargau für alle Vorlagen durchgeführt werden, die der fakultativen oder obligatorischen Volksabstimmung unterliegen. Neben der Publikation im Amtsblatt ist im ersten Fall ein beschränkter, im zweiten Fall ein breiter Adressatenkreis zur Anhörung einzuladen.
  2. Fakultative Anhörungen werden in der Regel von einem Departement zu bestimmten Geschäften veranlasst, bei denen ein Meinungsaustausch erwünscht ist (zum Beispiel Verordnungen). Die Departemente brauchen dazu jedoch vom Regierungsrat eine Ermächtigung. Meist werden nur ausgewählte Betroffene zur Anhörung eingeladen.