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Formulare & Informationen

Aktiengesellschaft

Wenn Sie sich selbständig machen wollen, werden Sie mit vielen rechtlichen Fragen konfrontiert. Bezüglich Beantwortung von Fragen zur Eintragungspraxis ins Handelsregister stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

HINWEIS: Scheinoffizielle Register

Vorsicht Mantelhandel

Beim Vorliegen eines nichtigen Handels mit einem Gesellschaftsmantel, d.h. einer wirtschaftlich vollständig liquidierten, aber juristisch nicht aufgelösten Kapitalgesellschaft, weist das Handelsregister des Kantons Aargau – im Einklang mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung – die Anmeldung zum Vollzug eines solchen Mantelhandels ab.

Merkblatt Verantwortlichkeit Geschäftsführung (PDF, 68 KB)

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INFORMATIONEN

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