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Häusliche Gewalt

Über uns

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Fachstelle und ihre Partnerinnen und Partner. Medien erhalten Informationen zu einer verantwortungsvollen Berichterstattung über häusliche Gewalt.

Fachstelle

Team

Mirjam von Felten, Dr. phil.

Mirjam von Felten leitet die Fachstelle mit einem Arbeitspensum von 75%. Sie ist Ihre Ansprechperson bei strategischen Fragen zu häuslicher Gewalt im Kanton Aargau.

mirjam.vonfelten@ag.ch
+41 62 835 14 19
Anwesenheiten Montag bis Donnerstagmorgen

Rahel Degiampietro

Rahel Degiampietro ist verantwortlich für den Aufbau von Weiterbildungsangeboten zu häuslicher Gewalt. Sie plant und führt Weiterbildungen durch. Zusätzlich unterstützt sie die Fachstelle bei diversen Arbeiten. Ihr Arbeitspensum ist 80%.

rahel.degiampietro@ag.ch
+41 62 835 17 91
Anwesenheiten Dienstag bis Freitag

Aufgaben

Die Fachstelle Häusliche Gewalt ist die kantonale Kontaktstelle für Fachpersonen bei strategischen Fragen zu häuslicher Gewalt. Sie arbeitet eng mit kantonalen, kommunalen und privaten Institutionen und Behörden zusammen und stellt einen professionellen Umgang mit häuslicher Gewalt im Kanton Aargau sicher. Schwerpunkte der Fachstelle sind:

  • Kantonale sowie interkantonale Vernetzung und Zusammenarbeit (u.a. im Rahmen der regierungsrätlichen Kommission)
  • Planung und Umsetzung von Massnahmen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Weiterbildung (seit 2023)
  • Qualitätssicherung und Controlling von Leistungsvereinbarungen
  • Stellungnahmen, Mitberichte

Netzwerk

Eine zentrale Aufgabe der Fachstelle ist die Förderung der Vernetzung. Für einen professionellen Umgang mit häuslicher Gewalt im Kanton Aargau ist die Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen und Behörden ein bedeutender Faktor.

Ziele der Vernetzung sind Informations- und Wissensaustausch, Klärung von Zuständigkeiten, Optimierung der Zusammenarbeit sowie gemeinsame Sensibilisierungsarbeit.

Partnerinnen und Partner sind:

Regierungsrätliche Kommission

Die Kommission besteht aus rund 20 Mitgliedern öffentlicher und privater Institutionen und Fachpersonen, die operativ oder in leitenden Funktionen mit häuslicher Gewalt konfrontiert sind. Die Fachstelle Häusliche Gewalt hält das Präsidium inne.

Die Kommission hat zum Ziel, einen professionellen Umgang mit häuslicher Gewalt im Kanton Aargau sicherzustellen. Bei Bedarf berät sie den Regierungrat.

Mehr zu den Aufgaben der Kommission und deren Zusammensetzung finden Sie hier.

Netzwerk Zwangsheirat Aargau

Im Kanton Aargau hat sich 2019 ein Netzwerk mit involvierten Behörden und Stellen gebildet, um Betroffene optimal zu unterstützen.

Die Mitglieder des Netzwerkes treffen sich 1-2 Mal jährlich zu einer Arbeitsssitzung. Die Fachstelle Häusliche Gewalt plant und führt die Sitzungen durch.

PartnerInnen und Partner des Netzwerkes sind:
Kantonspolizei Aargau, Verband Aargauer Regionalpolizeien, Anlaufstelle Integration Aargau, Anlaufstelle gegen Häusliche Gewalt, Frauenhaus Aargau Solothurn, Opferberatung Aargau, Fachstelle Sexuelle Gesundheit Aargau, Fachperson aus dem Bereich Anwaltschaft und die national tätige Fachstelle Zwangsheirat.

Infomaterial

Das Netzwerk hat für Fachpersonen folgende Materialien erarbeitet:

Zwangsheirat. Leitfaden für Fachpersonen zum Umgang mit Zwangsheirat im Kanton Aargau, 5. aktualisierte Auflage April 2023 (PDF, 8 Seiten, 407 KB)

Mit diesem Formular können Betroffene festhalten, dass sie nicht verheiratet werden möchten:

Absichtserklärung gegen Verschleppung und Zwangsheiraten im Ausland sowie gegen Festhalten und Zurückhalten im Ausland

Mehr zum Thema

Schweizerische Konferenz gegen Häusliche Gewalt

Die Fachstelle Häusliche Gewalt ist Mitglied der Schweizerischen Konferenz gegen häusliche Gewalt (SKHG). Die Konferenz ist ein Zusammenschluss der kantonalen Interventions-, Fach- und Koordinationsstellen gegen häusliche Gewalt. Sie stellt den Informationsaustausch zwischen den Kantonen sicher und fördert die interkantonale Zusammenarbeit.

Mehr Informationen zur Schweizerischen Konferenz gegen häusliche Gewalt finden Sie hier.

Informationen für Medien

Kommunikation über häusliche Gewalt

Die Art und Weise, wie in den Medien über Vorfälle häuslicher Gewalt berichtet wird, beeinflusst die Lesenden stark. Um Nachahmungstaten zu verhindern, ist eine sorgfältige Berichterstattung wichtig.

Die folgenden Artikel setzen sich mit der Berichterstattung über häusliche Gewalt auseinander:

Warum der Begriff "erweiterter Suizid" in der Berichterstattung nicht verwendet werden sollte:

Der Begriff stammt ursprünglich aus der Psychiatrie und wird in diesem Kontext häufig verwendet. Dadurch hat er auch in den Medien Verwendung gefunden – meist in Zusammenhang mit Mehrfachtötungen in Familien. Von einem "erweiterten Suizid" zu sprechen ist jedoch irreführend, weil er von falschen Tatsachen ausgeht. Eine suizidale Handlung setzt das Einverständnis der Getöteten voraus, dies ist aber in der gegebenen Konstellation nicht der Fall. Geeigneter ist es, von (Mehrfach)Mord mit anschliessendem Suizid zu sprechen.

Mehr zum Thema

Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) hat einen Leitfaden zur verantwortungsvollen Berichterstattung herausgegeben.

Istanbul-Konvention und Medien

Am 1. April 2018 ist das Übereinkommen zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) für die Schweiz in Kraft getreten.

Eine Verpflichtung des Übereinkommens richtet sich an die Medienschaffenden. Artikel 17 regt zu einer sensiblen, würdevollen, stärkenden und sachlichen Berichterstattung an:

"Die Vertragsparteien ermutigen den privaten Sektor, den Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien und die Medien, sich unter gebührender Beachtung der freien Meinungsäusserung und ihrer Unabhängigkeit an der Ausarbeitung und Umsetzung von politischen Massnahmen zu beteiligen sowie Richtlinien und Normen der Selbstregulierung festzulegen, um Gewalt gegen Frauen zu verhüten und die Achtung der Würde zu erhöhen."

Mehr zum Thema

Übereinkommen des Europarats zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)

Istanbul-Konvention

Umsetzung im Kanton Aargau

Häusliche Gewalt ist keine Privatsache und kann in keinem Fall toleriert werden. Deshalb hat der Aargauer Regierungsrat 13 Massnahmen entwickelt, um häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen im Kanton Aargau weiter einzudämmen. Daran beteiligt sind das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) und die beiden Departementen Bildung, Kultur und Sport (BKS) sowie Gesundheit und Soziales (DGS). Die Umsetzung des Massnahmenplans startete in der zweiten Jahreshälfte 2022. Ziel ist, bis Ende 2026 alle Massnahmen umzusetzen.

Medienkonferenz vom 1. September 2022

Aufzeichnung Medienkonferenz

Massnahmenplan (PDF, 563 KB)

Medienmitteilung