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Strassenverkehr

Erteilung einer Saisonbewilligung auf dem Hallwilersee

Segelschiffe ohne Verbrennungsmotor und ohne bewilligten Standplatz dürfen nur mit einer zusätzlichen Bewilligung verkehren.

Die Bewilligung gilt für das ganze Kalenderjahr.

Bitte beachten Sie, dass die Bestellung für die Saisonbewilligung erst ab Januar des laufenden Jahres entgegengenommen werden kann.

Sie können die Saisonbewilligung direkt online bestellen:

Bestellung Saisonbewilligung Segelschiffe

Hinweis:

Für Schiffe aus einem anderen Kanton, senden Sie uns bitte den eingescannten Schiffsausweis an folgende Email-Adresse: stva.schiffe@ag.ch

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