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Kontrollschild AG * Fahrzeugart Fahrzeugart * Geben Sie die Art des Farzeugs an Motorwagen (PKW/LKW) Motorrad Motorfahrrad Anhänger Fahrzeughalter Vorname * Nachname * Adresse * PLZ * / Ort * PLZ * Ort * Telefon * E-Mail * Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) VerlängerungsdauerDer/Die nachstehend/e unterzeichnende Fahrzeughalter/in beauftragt das Strassenverkehrsamt, die oben aufgeführten Kontrollschilder um 1 weiteres Jahr, spätestens jedoch bis am 31. Dezember des kommenden Jahres im Schilderlager zu deponieren. Die Deponierung kann jeweils nur für 1 Jahr verlängert werden. Möchte man die Deponierung erneut um 1 Jahr verlängern, ist dies zwingend vor Ablauf der bereits verlängerten Deponierungsdauer, mit einem neuen Gesuch zu beantragen.Verfall der DeponierungsdauerWird innerhalb der verlängerten Deponierungsdauer kein Fahrzeug eingelöst oder kein neues Gesuch um Verlängerung eingereicht, verfällt die Deponierung nach Ablauf automatisch, ohne vorherige Mitteilung an den Halter.Es besteht somit kein Anspruch auf einen Wiederbezug.Verfall der Deponierungsdauer bei einer EinlösungDurch eine Einlösung des Schildes wird die Deponierungsverlängerung hinfällig.Bestätigung Verlängerung und KostenDie Verlängerung wird Ihnen nicht separat bestätigt. Die Gebühr für die Verlängerung der Deponierung beträgt Fr. 25.–. Diese wird Ihnen innert 4 Wochen separat in Rechnung gestellt und dient zugleich als Bestätigung für den Auftrag.Die Kontrollschilderdeponierungsgebühr von Fr. 25.– (für die Einlagerung der Kontrollschilder) wird zum Zeitpunkt der Wiedereinlösung zusammen mit den dann anfallenden Kosten (Gebühren und Verkehrssteuern) in Rechnung gestellt. AGB* Allgemeine Geschäftsbedingungen Ja, Ich akzeptiere die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sicherheitsabfrage Was ergibt 1 + 16 ?* Zum Schutz unserer Formulare müssen Sie eine Sicherheitsfrage beantworten (SPAM-Schutz). Besten Dank für Ihr Verständnis. * Pflichtfelder Zurück