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Strassenverkehr

Online-Formular für Verlängerung der Deponierungsdauer

Kontrollschild
Fahrzeugart
Geben Sie die Art des Fahrzeugs an
Fahrzeughalter
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Vorbedingung
Eine Verlängerung ist nur dann möglich, wenn die Hinterlegung des von Ihnen vorstehend eingetragenen Kontrollschildes bzw. der letzten kostenpflichtigen und Ihnen in Rechnung gestellten Verlängerungsgebühr für die genannten Kontrollschilder weniger als ein Jahr zurück liegt. Für ersteigerte Kontrollschilder, welche noch nie zugelassen wurden, ist keine Verlängerung der Deponierungsdauer möglich.
Wenn die Vorbedingung nicht erfüllt ist, kann keine Verlängerung der Deponierungsdauer erfolgen.

Verlängerungsdauer
Der/Die Fahrzeughalter/in beauftragt das Strassenverkehrsamt, die oben aufgeführten Kontrollschilder um 1 weiteres Jahr, spätestens jedoch bis am 31. Dezember des kommenden Jahres im Schilderlager zu deponieren.
Die Deponierung kann jeweils nur für 1 Jahr verlängert werden. Möchte man die Deponierung erneut um 1 Jahr verlängern, ist dies zwingend vor Ablauf der bereits verlängerten Deponierungsdauer, mit einem neuen Gesuch zu beantragen.

Verfall der Deponierungsdauer
Wird innerhalb der verlängerten Deponierungsdauer kein Fahrzeug eingelöst oder kein neues Gesuch um Verlängerung eingereicht, verfällt die Deponierung nach Ablauf automatisch, ohne vorherige Mitteilung an den Halter.
Es besteht somit kein Anspruch auf einen Wiederbezug.

Verfall der Deponierungsdauer bei einer Einlösung
Durch eine Einlösung des Schildes wird die Deponierungsverlängerung hinfällig.

Bestätigung Verlängerung und Kosten
Nach dem Einreichen des Online-Formulars erhalten Sie eine Eingangsbestätigung des Gesuchs. Als definitive Bestätigung für die Verlängerung der Deponierungsdauer gilt die Rechnung, welche Sie spätestens innert 4 Wochen per Post erhalten.

Die Gebühr für die Verlängerung der Deponierung beträgt Fr. 25.–. Diese wird Ihnen innert 4 Wochen separat in Rechnung gestellt und dient zugleich als Bestätigung für den Auftrag.

Die Kontrollschilderdeponierungsgebühr von Fr. 25.– (für die Einlagerung der Kontrollschilder) wird zum Zeitpunkt der Wiedereinlösung zusammen mit den dann anfallenden Kosten (Gebühren und Verkehrssteuern) in Rechnung gestellt.

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