Zum Zeitpunkt der Zulassung eines Fahrzeuges das dem jährlichen Prüfungsintervall untersteht, darf die letzte Prüfung nicht mehr als ein Jahr zurück liegen.
Für alle anderen Fahrzeuge gilt: Zum Zeitpunkt der Zulassung darf die letzte Prüfung nicht ausserhalb des Prüfungsintervalls liegen oder durch ein Strassenverkehrsamt gesperrt sein.
Prüfungsintervalle
Fahrzeugart
Prüfungsintervall in Jahren
Fahrzeuge zum berufsmässigen (gewerbsmässigen) Personentransport, ausgenommen Fahrzeuge, die nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d ARV2 verwendet werden.
Gesellschaftswagen
Fahrzeuge zum Transport gefährlicher Güter, für die gemäss ADR/SDR eine jährliche Nachprüfung erforderlich ist.
Anhänger zum Personentransport
1 / 1 / 1 / 1
Lastwagen (Vmax. > 45 km/h) *
Sattelschlepper (>3.5 t und Vmax. > 45 km/h) *
Sachentransportanhänger (>3.5 t und Vmax. > 45 km/h) *
In diese Kategorie gehören die gefährlichen Güter (Stückgut)
2 / 2 / 1 / 1
Kleinbusse
Wohnmotorwagen und Fahrzeuge mit aufgebautem Nutzraum
Lieferwagen
Lastwagen (Vmax. < 45 km/h )
Sattelschlepper (<3.5 t oder Vmax. < 45 km/h)
4 / 3 / 2 / 2
Motorräder
Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge
Leichte und schwere Personenwagen
Sachentransport- und Wohnanhänger (0.751 t - 3.5 t)
5 / 3 / 2 / 2
Gewerbliche Traktoren
Arbeitsmaschinen
5 / 3 / 3 / 3
Motorkarren
Arbeitskarren
Landwirtschaftliche Fahrzeuge
Motoreinachser
Anhänger all dieser Fahrzeugarten
Arbeitsanhänger (ausgenommen Feuerwehr und Zivilschutz)