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Fahrzeug Export

Wegzug ins Ausland

Deutschland und Österreich

Bei der Ausreise mit Ihrem eigenen Fahrzeug dürfen Sie unter gewissen Voraussetzungen mit den aktuellen, gültigen Kennzeichen ins Ausland ausreisen.

Erkundigen Sie sich vorab beim Einreisezoll sowie der ausländischen Zulassungsstelle, bezüglich der Einfuhr und Zulassung des Fahrzeuges. Die Frist, für den Umtausch der Kontrollschilder gibt die ausländische Zulassungsstelle vor.

Voraussetzungen

  • gültige schweizerische Versicherung, diese muss bis zum Zeitpunkt der Zulassung im Ausland gültig sein

  • gültige Fahrzeugprüfung (siehe Prüfintervall)

  • Verkehrssteuern, müssen beglichen sein. Wenn das Fahrzeug über das Jahresende ausgeführt wird, ist die neue Verkehrssteuer zu bezahlen. Eine allfällige Gutschrift der bereits bezahlten Verkehrssteuern wird Ihnen zurückerstattet, sobald die Abmeldung vollständig ist.

Ablauf

Für die Abmeldung Ihres Fahrzeuges und der Kontrollschilder in der Schweiz benötigen wir:

Entweder:

  • eine Kopie der neuen ausländischen Zulassungsbescheinigung (sofern vorhanden)

  • die Kontrollschilder eingeschrieben per Post an: Strassenverkehrsamt, Länzert 2, 5503 Schafisheim

oder

falls die Kontrollschilder bei der ausländischen Zulassungsstelle vernichtet wurden, eine schriftliche Vernichtungsbestätigung von dieser Amtsstelle, mit folgendem Wortlaut:

«Kennzeichen AG XXXX eingezogen und vernichtet am …….»

Eine allfällige Gutschrift der bereits bezahlten Verkehrssteuern wird zurückerstattet, sobald die Abmeldung vollständig ist. Bitte teilen Sie uns noch Ihre Bankangaben per Email stva.buchhaltung@ag.ch mit.

Alle übrigen Länder

Grundsätzlich dürfen Sie mit den aktuellen, gültigen, schweizerischen Kontrollschildern ausreisen.

Erkundigen Sie sich vorab beim Einreisezoll sowie der ausländischen Zulassungsstelle, bezüglich der Einfuhr und Zulassung des Fahrzeuges. Die Frist, für den Umtausch der Kontrollschilder gibt die ausländische Zulassungsstelle vor. In gewissen Ländern erlaubt die ausländische Zulassungsstelle eine Einreise nur mit Exportschildern. Weitere Informationen zum Exportschild finden Sie unter "Export von Fahrzeugen".

Voraussetzung für die Ausreise mit den eigenen Kontrollschildern

  • gültige schweizerische Versicherung, diese muss bis zum Zeitpunkt der Zulassung im Ausland gültig sein

  • gültige Fahrzeugprüfung (siehe Prüfintervall)

  • Verkehrssteuern müssen beglichen sein. Wenn das Fahrzeug über das Jahresende ausgeführt wird, ist die neue Verkehrssteuer zu bezahlen. Eine allfällige Gutschrift der bereits bezahlten Verkehrssteuern wird Ihnen zurückerstattet, sobald die Abmeldung vollständig ist.

Abmeldung in der Schweiz

Für die Abmeldung Ihres Fahrzeuges und der Kontrollschilder in der Schweiz benötigen wir:

  • eine Kopie der neuen ausländischen Zulassungsbescheinigung (sofern vorhanden)

  • die Kontrollschilder eingeschrieben per Post an: Strassenverkehrsamt, Länzert 2, 5503 Schafisheim

Sollte die ausländische Zulassungsstelle die schweizerischen Kontrollschilder eingezogen haben, benötigen wir für die Abmeldung in der Schweiz, eine schriftliche Bestätigung der Zulassungsstelle über den Einzug und die Vernichtung der AG Schilder. Diese muss zwingend amtlich in deutscher Sprache übersetzt sein, ansonsten kann die Abmeldung nicht vorgenommen werden.

Eine allfällige Gutschrift der bereits bezahlten Verkehrssteuern wird zurückerstattet, sobald die Abmeldung vollständig ist. Bitte teilen Sie uns Ihre Bankangaben per E-Mail stva.buchhaltung@ag.ch mit.

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Import / Export Abteilung unter: 062 886 23 13 oder per E-Mail an stva.admin.import-export@ag.ch