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JVA Lenzburg

Zentralgefängnis

Im Zentralgefängnis werden unterschiedliche Haftformen vollzogen. Dies sind Untersuchungshaft, Halbgefangenschaft, Kurzstrafen sowie vorzeitiger Strafantritt.

Luftaufnahem von Zentralgefängnis Haus A und Haus B

Die 164 Gefangenen sind im Haus A oder B in verschiedenen Abteilungen untergebracht. Voneinander getrennt sind Männer, Frauen, Jugendliche, die Altersabteilung 60plus sowie die Sicherheitsabteilung II.

Erfahren Sie mehr über die JVA Lenzburg

Möchten Sie eine Gefangene oder einen Gefangenen im Zentralgefängnis besuchen?

Besuche

  • Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir nicht bestätigen, ob eine Person bei uns inhaftiert ist oder nicht. Sie können aber einen Brief für die gesuchte Person an unsere Adresse senden. Eingehende Briefe haben die Adresse/Anschrift "Name und Vorname des Gefangenen, Wilstrasse 51, Postfach, 5600 Lenzburg" zu tragen. Falls die gesuchte Person bei uns sein sollte, würden wir das Schreiben an diese weiterleiten. Die Person wird in der Folge, sofern sie das möchte, mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Pro Woche ist max. ein Besuch während einer Stunde möglich. Minderjährige Personen werden nur in Begleitung von mündigen Familienangehörigen oder gesetzlichen Vertretern zugelassen. Je nach Unterbringung wird die max. Anzahl der Besucher bestimmt.
  • Besucher melden sich beim Portier im Zentralgefängnis an und müssen sich mittels eines gültigen amtlichen Ausweises mit Foto (Identitätskarte, Pass, Ausländerausweis, Führerausweis) ausweisen und diesen während dem Besuch abgeben.
  • Unangemeldete Besucher werden nicht zugelassen.
  • Besucher müssen sich einer Eingangskontrolle unterziehen (analog Flughafen), indem sie einen Metalldetektor-Bogen durchschreiten. Personen mit metallischen Implantaten müssen einen Implantat-Ausweis vorweisen können.
  • Besuche finden je nach Unterbringung in Besucherräumen mit Trennscheiben oder im offenen Besucherraum statt. Der Besucherraum wird vom Portier zugewiesen.
  • Es dürfen keine Gegenstände mit in den Besucherraum mit Trennscheibe genommen werden. Sämtliche metallischen Gegenstände, Mobiltelefone, Uhren, Portemonnaies, Taschen und nicht benötigte Kleidungsstücke müssen in den Schliessfächern im Besucherwarteraum deponiert werden.
  • Werden die Vorschriften der Hausordnung bzw. die Anweisungen des Anstaltspersonals missachtet, kann der Besuch abgebrochen und die Personen weggewiesen werden. Der Besucher muss mit einer Besuchssperre rechnen.
  • Besuchern, die unter Drogen- oder Alkoholfluss stehen, wird der Besuch verwehrt.

Geschenke

  • Besucher können ausschliesslich Bargeld in CHF auf das Konto des Gefangenen einzahlen. Das Mitbringen von Lebensmitteln und Waren aller Art ist nicht gestattet.

Brief- und Paketpost

  • Briefpost ist erlaubt. Beachten Sie bitte den Hinweis der richtigen Adressierung.
  • Paketpost ist grundsätzlich im Zentralgefängnis nicht zugelassen. Ausnahmen gelten für die Altersabteilung 60plus und die Sicherheitsabteilung II.


Besuche

  • Beziehungsbesuche in der Untersuchungshaft werden ausschliesslich durch die zuständige Staatsanwaltschaft bewilligt.
  • Sofern eine Bewilligung vorliegt, können Besuche für folgende Zeiten telefonisch vereinbart werden:

Mo – Fr 08:15 - 10:30 Uhr 13:15 - 16:30 Uhr

Sa/So 08:15 - 09:15 Uhr 09:30 - 10:30 Uhr

  • Pro Woche ist max. ein Besuch während einer Stunde von max. drei Erwachsenen möglich. Minderjährige Personen werden nur in Begleitung von mündigen Familienangehörigen oder gesetzlichen Vertretern zugelassen. Es werden max. drei Kinder zugelassen.
  • Besucher melden sich beim Portier im Zentralgefängnis an und müssen sich mittels eines gültigen amtlichen Ausweises mit Foto (Identitätskarte, Pass, Ausländerausweis, Führerausweis) ausweisen und diesen während dem Besuch abgeben.
  • Unangemeldete Besucher werden nicht zugelassen.
  • Besucher müssen sich einer Eingangskontrolle unterziehen (analog Flughafen), indem sie einen Metalldetektor-Bogen durchschreiten. Personen mit metallischen Implantaten müssen einen Implantat-Ausweis vorweisen können.
  • Besuche finden ausschliesslich in Besucherräumen mit Trennscheiben statt.
  • Es dürfen keine Gegenstände mit in den Besucherraum mit Trennscheibe genommen werden. Sämtliche metallischen Gegenstände, Mobiltelefone, Uhren, Portemonnaies, Taschen und nicht benötigte Kleidungsstücke müssen in den Schliessfächern im Besucherwarteraum deponiert werden.
  • Werden die Vorschriften der Hausordnung bzw. die Anweisungen des Anstaltspersonals missachtet, kann der Besuch abgebrochen und die Personen weggewiesen werden. Der Besucher muss mit einer Besuchssperre rechnen.
  • Besuchern, die unter Drogen- oder Alkoholfluss stehen, wird der Besuch verwehrt.

Geschenke

  • Besucher können ausschliesslich Bargeld in CHF auf das Konto des Gefangenen einzahlen. Das Mitbringen von Lebensmitteln und Waren aller Art ist nicht gestattet.

Brief- und Paketpost

  • Briefpost ist erlaubt. Beachten Sie bitte den Hinweis der richtigen Adressierung.
  • Paketpost ist grundsätzlich nicht zugelassen.

Richtige Adressierung von Postversand

Adressierung von Briefpost- () 
JVA Lenzburg
Zentralgefängnis
Name Vorname
Wilstrasse 51
Postfach
5600 Lenzburg
(optional)
(optional)

Zusenden von Paketpost ist grundsätzlich im Zentralgefängnis nicht zugelassen.

Ausnahmen gelten für Altersabteilung 60plus und Sicherheitsabteilung II
Adressierung von Paketpost- () 
JVA Lenzburg
Zentralgefängnis
Name Vorname
Wilstrasse 51
5600 Lenzburg
(optional)
(optional)

Merkblätter

Einzelheiten über die Paketpostregelung gelten nur für die Altersabteilung 60plus und die Sicherheitsabteilung II.
"Inhalte und Abwicklung der Paketpost" (PDF, 192 KB).