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JVA Lenzburg

Strafanstalt

Mit 199 Vollzugsplätzen für Männer erfüllt die Strafanstalt ihren gesetzlichen Auftrag der Sicherheit für Langzeitgefangene im geschlossenen Vollzug.

Erfahren Sie mehr über die JVA Lenzburg

Brief-, Paketpost und Besuchswesen

Briefpost

  • Der Gefangene kann Briefe empfangen und auf eigene Kosten versenden, soweit nicht durch Anzahl, Umfang oder Sprache die Kontrolle erheblich erschwert wird. Ein- und ausgehende Korrespondenz sowie andere Sendungen werden kontrolliert.

Paketpost

Richtige Adressierung von Postversand

Adressierung von Briefpost- () 
JVA Lenzburg
Name Vorname

Ziegeleiweg 13
Postfach
5600 Lenzburg
(optional)
Adressierung von Paketpost- () 
JVA Lenzurg
Name Vorname
Ziegeleiweg 13
5600 Lenzburg
(optional)

Möchten Sie einen Gefangenen in der Strafanstalt besuchen?

  • Jede Besucherperson eines Gefangenen muss vorher mit dem Sozialdienst abgesprochen und die Besucherpersonalien müssen überprüft werden. Vorbestrafte Personen und ehemalige Gefangene erhalten in der Regel keine Besuchsbewilligung.
  • Die Besuchspersonen haben sich bei jedem Besuch mit einem gültigen Ausweispapier auszuweisen.
  • Jede Besuchsperson wird auf metallische sowie andere verbotene Gegenstände untersucht (Metallbogen, Röntgengerät). Alle männlichen Besucher ab 14 Jahren werden bei Besuchsantritt sowie beim Verlassen des Besuchsraumes biometrisch erfasst.
  • Weitere detaillierte Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt "Gefangenenbesuche"

Bei Fragen oder Unklarheiten für Gefangenenbesuche, nehmen Sie bitte mit der Strafanstalt telefonisch Kontakt auf. Telefon-Nummer Besuchsaufsicht: 062 888 77 65

Merkblätter