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Staatsanwaltschaften

Oberstaatsanwaltschaft

Die Leitung der Staatsanwaltschaften obliegt im Kanton Aargau der Oberstaatsanwaltschaft. Sie beaufsichtigt die kantonale Staatsanwaltschaft und die sechs Staatsanwaltschaften für die Bezirke.

Die Oberstaatsanwaltschaft sorgt für die einheitliche Gesetzesanwendung sowie die sachgerechte Aufgabenerfüllung der Staatsanwaltschaften. Im einzelnen Strafverfahren steht der Oberstaatsanwaltschaft die gleichten Befugnisse wie den Staatsanwaltschaften zu. Zudem kann sie jederzeit ein, bei einer Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau, hängiges Strafverfahren an sich ziehen oder einer anderen Staatsanwaltschaft zuteilen.

Leitung

Leitender Oberstaatsanwalt

Philipp Umbricht, lic. iur., Fürsprecher

Stv. Leitender Oberstaatsanwalt

Daniel von Däniken, lic. iur., Fürsprecher

Aufgaben

Die Oberstaatsanwaltschaft regelt die Zusammenarbeit mit der Polizei. Sie entscheidet über Rechtshilfegesuche und über Konflikte betreffend der Zuständigkeit innerhalb des Kantons. Bis zum Abschluss des Vorverfahren verfügt die Oberstaatsanwaltschaft, auf Gesuch hin, die amtlich oder notwendige Verteidigung im Strafverfahren. Im Rahmen ihrer Aufsicht genehmigt sie Nichtanhandnahme-, Sistierungs- und Einstellungsverfügungen. Im Strafbefehlsverfahren kann die Oberstaatsanwaltschaft bei der zuständigen Staatsanwältin oder beim Staatsanwalt Einsprache erheben. Entscheide der Bezirksgerichte oder des Obergerichts kann die Oberstaatsanwaltschaft an die zuständige Rechtsmittelinstanz weiterziehen.

Organisation

Die Oberstaatsanwaltschaft steht unter der Leitung eines Oberstaatsanwalts. Er wird von einer Oberstaatsanwältin und zwei Oberstaatsanwälten unterstützt.

Der Oberstaatsanwaltschaft angegliedert sind die Koordinationsstelle Strafregister, die Stabstelle Rechnungswesen, das Controlling, die Personalführung und die Medienstelle. Die Oberstaatsanwälte werden durch kaufmännische Mitarbeitende unterstützt.