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Staatsanwaltschaft

Häufige Fragen

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen rund um das Thema Strafanzeigen.

Wo kann eine Strafanzeige gemacht werden?

Strafanzeigen können schriftlich oder mündlich bei einem Polizeiposten der Kantonspolizei Aargau erstattet werden. Im weiteren können Anzeigen auch direkt bei der Staatsanwaltschaft schriftlich eingereicht werden.

Wer kann Anzeige erstatten?

Jede Person ist zur Anzeigeerstattung berechtigt. Entsprechende Anzeigen können dabei schriftlich oder mündlich erfolgen.

Muss ich als Anzeigeerstatter mit Kosten rechnen?

Für das Erstatten der Anzeige muss die anzeigende Person nichts bezahlen. Vor leichtfertigen Anzeigen ist jedoch dringend abzuraten, da bei solchen Anzeigen die Kosten des Verfahrens und auch allfällige Entschädigungen dem Anzeigeerstatter auferlegt werden können.

Welche Rechte stehen dem Anzeigeerstatter im Strafverfahren zu?

Die anzeigende Person, die weder geschädigt noch Privatkläger/in ist, hat keine besonderen Verfahrensrechte. Auf Anfrage der anzeigenden Person teilt die Strafverfolgungsbehörde dieser jedoch mit, ob ein Strafverfahren eingeleitet und wie es erledigt wird.

Was ist ein Privatkläger?

Als Privatklägerschaft gilt die geschädigte Person, die bis zum Abschluss des Vorverfahrens ausdrücklich erklärt, sich am Strafverfahren als Straf- oder Zivilkläger/in zu beteiligen.

Jede geschädigte Person, die nicht schon einen Strafantrag gestellt hat, kann eine Erklärung darüber abgeben, ob sie die Verfolgung und die Bestrafung der beschuldigten Person verlangt (Strafklage) und/oder ob sie privatrechtliche Ansprüche geltend macht. Tut sie dies, gilt sie als Privatklägerschaft.

Welche Rechte habe ich als Privatkläger?

Der Privatkläger hat im Gegensatz zum Anzeigeerstatter bestimmte Verfahrensrechte. Er hat das Recht, bei Beweiserhebungen durch die Staatsanwaltschaft und die Gerichte anwesend zu sein, Akten einzusehen und Rechtsmittel zu ergreifen.

Der Privatkläger trägt jedoch auch ein Kostenrisiko, wenn das Verfahren eingestellt oder die beschuldigte Person freigesprochen wird.

Was ist ein amtlicher Verteidiger?

Ein amtlicher Verteidiger ist ein Verteidiger, den der Staat dem Beschuldigten für die Verteidigung zur Verfügung stellt, wenn dieser aus finanziellen Gründen ausserstande ist, einen Anwalt mit seiner Verteidigung zu beauftragen. Neben der Bedürftigkeit wird vorausgesetzt, dass es sich nicht um einen Bagatellfall handelt und dass der Straffall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht Schwierigkeiten bietet, denen die beschuldigte Person allein nicht gewachsen wäre. Die Kosten für die amtliche Verteidigung sind amtliche Kosten und werden vorerst vom Staat bezahlt. Wird die beschuldigte Person verurteilt und kostenpflichtig, so kann der Staat von ihr die Kosten für die amtliche Verteidigung zurückfordern, soweit dies die finanzielle Lage des Verurteilten zulässt.

Wo bekomme ich einen Strafregisterauszug?

Persönliche Strafregisterauszüge können beim Bundesamt für Justiz eingeholt werden.