Meldung für ausländische Zivilstandsereignisse
Ausländische Zivilstandsereignisse können nur gestützt auf eine Eintragungsverfügung (amtsinterne Anweisung an das zuständige Zivilstandsamt) im schweizerischen Personenstandsregister beurkundet werden. Grundsätzlich sind die Unterlagen via zuständige schweizerische Vertretung im Ausland in die Schweiz zu melden. Hält sich niemand der Betroffenen im Ausland auf, können im Sinne einer Ausnahme die Unterlagen auch der Zivilstandsaufsicht des Kantons Aargau eingereicht werden, wenn eine der betroffenen Personen im Kanton Aargau heimatberechtigt oder als ausländische Person im Kanton Aargau wohnhaft ist. Damit wir Sie über die benötigten Unterlagen informieren können, füllen Sie bitte das untenstehende Kontaktformular aus. Anschliessend werden wir Ihnen eine Liste der benötigten Unterlagen zustellen.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Dossiers chronologisch nach Datum des Posteingangs durch die Zivilstandsaufsicht des Kantons Aargau bearbeitet werden. Wir werden mit Ihnen Kontakt aufnehmen, sobald wir an der Bearbeitung Ihres Dossiers sind und feststellen, dass Unterlagen fehlen oder Unklarheiten vorhanden sind. Dieser Prozess nimmt einige Zeit in Anspruch; wir bitten Sie deshalb um Geduld.
Bitte wählen Sie das entsprechende Zivilstandsereignis aus, welches Sie aus dem Ausland melden. Falls Sie mehrere Zivilstandsereignisse gleichzeitig melden möchten, bitten wir Sie um einen entsprechenden Hinweis im Feld "Mitteilung / Begründung" unten.