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Projektträger und Projektgesuche

Projektträger

Gemeinden, Stiftungen, Institutionen und Organisationen können ein Projekt starten.

Im Rahmen des Kantonalen Integrationsprogramms (KIP) unterstützt der Kanton Projekte der spezifischen Integrationsförderung in den drei Pfeilern „Information und Beratung“, „Bildung und Arbeit“ und „Verständigung und gesellschaftliche Integration“.

Die Integration der Migrantinnen und Migranten findet zu wesentlichen Teilen in der Wohngemeinde statt. Eine entsprechend hohe Bedeutung haben deshalb Angebote und Strukturen auf Gemeinde- oder Regionsebene, die das Zusammenleben der einheimischen und der zugewanderten Bevölkerung und die Teilhabe der Migrantinnen und Migranten am gesellschaftlichen Leben fördern.

Die niederschwelligen und informativen Angebote des KIP verfolgen das Ziel, Migrantinnen und Migranten Orientierungshilfen und Unterstützung für den Alltag zu bieten und sie in ihrem Integrationsprozess zu bestärken und zu fördern.

Sprachförderung

Lokale Deutschkurse für Frauen mit Betreuungspflichten

Frauendeutschkurse mit Kinderbetreuung und Mutter-Kind-Deutschkurse (Muki-Kurse) werden durch Kantons- und Gemeindebeiträge gemeinsam finanziert. Für die Durchführung dieser Kurse sind die Gemeinden direkt zuständig. Sie eruieren den Bedarf an solchen Kursen und beauftragen für die Durchführung der Kurse einen dafür qualifizierten Sprachkursanbieter. Die Gemeinden können beim Kanton Beiträge zur Mitfinanzierung beantragen. Die Beitragsunterstützung wird jährlich ausgeschrieben. Weitere Informationen und die Gesuchsunterlagen finden Sie hier.

Zentrale und regionale Deutschkurse

Weitere Deutschkurse beschafft der Kanton über öffentliche Ausschreibungen. Die Ausschreibungen werden auf der Plattform für öffentliches Beschaffungswesen "simap" veröffentlicht. Als Anbieter solcher Kurse kommen qualifizierte Sprachschulen in Frage. Es können keine Auskünfte über Zeitpunkt einer Ausschreibung erteilt werden. Interessierten Sprachkursanbietern wird empfohlen, sich regelmässig auf www.simap.ch über aktuelle Veröffentlichungen zu informieren.

Zurzeit werden Alphabetisierungskurse und Deutsch-/Integrationskurse für neuzugezogene fremdsprachige Erwachsene in den Zentren Aarau und Baden sowie Abend- und Samstagskurse in fünf regionalen Standorten im Aargau durch den Kanton bereitgestellt.

Soziale Integration

Ziele der Projektförderung

Bei der Konzeption von Angeboten sind im Wesentlichen folgende Faktoren zu berücksichtigen:

  • Orientierung – Information: Migrantinnen und Migranten werden über das Leben und den Alltag in der Schweiz informiert.
  • Förderung in den Bereichen Zusammenleben – Begegnung – Austausch – Beteiligung: Angebote haben zum Ziel, das Zusammenleben zwischen der einheimischen und der zugezogenen Bevölkerung zu fördern – sie ermöglichen Begegnung, Austausch und gemeinsame Aktivitäten.
  • Unterstützung – Bestärkung: Praxis- und handlungsorientierte Angebote unterstützen Migrantinnen und Migranten und vermitteln ihnen den Zugang zu den Strukturen vor Ort. Kontakte und der Austausch ermöglichen Migrantinnen und Migranten sich zu vernetzen. Positive Erfahrungen bestärken sie in ihrer Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit.
  • Zielgruppenerreichung: Angebote sind bedarfsorientiert, niederschwellig und leicht zugänglich. Die Mitfinanzierung der Projekte geht von einer Nutzung der Angebote und einer durchschnittlichen Mindestanzahl von Teilnehmenden pro Veranstaltung aus. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass ein Angebot stetig auch von neuen Personen genutzt wird.

Zielgruppen

Die Angebote richten sich in der Regel an alle Personen mit einem geregelten Aufenthaltsstatus, an die einheimische und an die zugezogene Bevölkerung.

Die spezifische Integrationsförderung richtet sich insbesondere an Personengruppen, welche die Angebote der Regelstrukturen nicht ohne zusätzliche Unterstützung nutzen können, weil ihnen die Voraussetzungen dazu fehlen.

In der Regel setzen sich die Zielgruppen eines Angebots aus verschiedenen Nationalitäten und Sprachgruppen zusammen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist dies in der Projekteingabe speziell zu begründen.

Trägerschaft

Folgende Anforderungen müssen Trägerschaften erfülllen:

  • Projektträger verfügen über eine Rechtsform (z.B. Vereine, Stiftungen, Gemeinden, Institutionen, Organisationen). Gesuche von Privatpersonen können nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden (z.B. einmalige Durchführung oder Projekt mit Pilotcharakter).
  • Der Projektträger nimmt am jährlichen vom Kanton organisierten Arbeitstreffen zum Erfahrungsaustausch teil.
  • Die Projektträger vernetzen sich mit anderen, für die Integrationsförderung wichtigen lokalen und regionalen Stellen, Organisationen und Institutionen.
  • Die Projektträger trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften aus Arbeits-, Sozialversicherungs- sowie Haftpflichtrecht.

Bedarf vor Ort – Angebotsnachfrage

Die Projektträger legen dar, wie sich der Bedarf zum definierten Angebot vor Ort in Bezug auf die Zielgruppe gestaltet (z.B. durch die Zusammensetzung der Bevölkerung, viele ausländische Familien etc.).

Projekte, welche in Gemeinden geplant werden, in denen bereits eine über das KIP mitfinanzierte regionale Beratungs- und Informationsstelle besteht, müssen mit diesen koordiniert werden.

Inhaltliche Vorgaben, Wirkungsziele

Das Angebot ist niederschwellig und entspricht dem Bedarf der Zielgruppe.

Die Inhalte bzw. das Angebot verfolgen die zentralen Wirkungsziele und erfüllen die Vorgaben der jeweiligen Projektkategorie.

Deutschkurse mit formalem Kursunterricht, mit Niveaustufen und Lernen anhand eines Lehrmittels gelten nicht als Massnahmen der „Sozialen Integration“ und können nicht mitfinanziert werden. Projekte der Sprachförderung werden im Rahmen des KIP im Pfeiler „Bildung und Arbeit“ unterstützt.

Zielgruppenerreichung

Die Mitfinanzierung der Projekte geht von einer Nutzung der Angebote und einer durchschnittlichen Mindestanzahl von Teilnehmenden pro Veranstaltung aus. Die Projektträger zeigen auf, wie sie ihr Angebot bewerben und die Zielgruppe erreichen wollen. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass auch stetig neue Teilnehmende das Angebot nutzen.

Einbezug Gemeinden

Angebote der Integrationsförderung müssen vor Ort gut verankert sein. Im Rahmen der Entwicklung des Kantonalen Integrationsprogramms wurde deutlich, dass einzelne Gemeinden nicht über das bestehende Angebot vor Ort Bescheid wissen. Zur Information und um die Zusammenarbeit zwischen den Projektträgern und "ihren" Gemeinden zu verstärken, ist für lokale Projekte eine Empfehlung der Gemeinde einzuholen.

Adressat auf der Gemeinde ist in der Regel die Gemeindekanzlei (Gemeindeschreiberin bzw. Gemeindeschreiber). Die Empfehlung der Gemeinde zum Angebot muss mittels Unterschrift und allfällig weiteren Angaben über eine Möglichkeit zur Unterstützung auf dem Gesuchsformular eingetragen werden.

Frühe Kindheit

Projektunterstützung im Bereich Frühe Kindheit

Aargauer Bibliotheken und Institutionen im Bereich Familie/Integration sowie Aargauer Schulen können beim Kanton Beiträge zur Mitfinanzierung der folgenden Projekte im Bereich frühe Sprachförderung und Elternbildung beantragen:

Die Beitragsunterstützung wird jährlich ausgeschrieben. Weitere Informationen und die Gesuchsformulare finden Sie hier.

Unterstützungsbeiträge für Weiterbildungen im Bereich frühe Sprachförderung und Integration

Fachpersonen im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung können Unterstützungsbeiträge für Weiterbildungen im Bereich frühe Sprachförderung und Integration beantragen. Weitere Informationen und die Gesuchsformulare finden Sie hier.

Mehr zum Thema

Sämtliche Projektbeschriebe, Merkblätter sowie die aktuellen Ausschreibungen finden Sie unter Gesuche im Integrationsbereich.

Bestehende Projekte finden Sie in diesen Listen:

Weiterführende Informationen und Unterstützungsleistungen im Kanton Aargau im Bereich Frühe Kindheit für Gemeinden und Fachpersonen finden Sie bei der Fachstelle Alter und Familie.