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Arbeitnehmende (Firmensitz Ausland)

Sitz Grossbritannien (Nicht-EU/EFTA-Spezialfall)

Verfahren für Entsandte von Arbeitgebern mit Sitz in Grossbritannien

Bis Ende 2025 gelten für die Entsendung von Arbeitnehmenden bis maximal 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr weiterhin fast dieselben Voraussetzungen und Verfahren (Online-Meldeverfahren) wie für Entsendebetriebe mit Sitz in EU/EFTA-Staaten. Vergleiche dazu die entsprechenden Informationen auf dieser Homepage. Ausnahme: Alle Entsandten ohne britische Staatsbürgerschaft müssen seit mindestens 12 Monaten auf dem britischen Arbeitsmarkt zugelassen sein.

Für Entsendungen über 90 Tage gilt das Bewilligungsverfahren für Entsendebetriebe mit Sitz in Nicht-EU/EFTA-Staaten.