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Kantonales Integrationsprogramm

Information und Beratung

Dieser Pfeiler des Kantonalen Integrationsprogramms besteht aus den Förderbereichen Erstinformation und Integrationsförderbedarf, Beratung und Schutz vor Diskriminierung.

Erstinformation und Integrationsförderbedarf

Ein wichtiges Anliegen ist, dass die Integration möglichst rasch einsetzt. Wer in die Schweiz zieht, soll sich möglichst schnell zurechtfinden, soll die hiesigen Regeln kennen und sich heimisch fühlen. Hier setzt die Erstinformation an.

Ziele des Förderbereichs Erstinformation und Integrationsförderbedarf

Die Erstinformation verfolgt zwei Ziele:

  • Neuankommende Migrantinnen und Migranten werden begrüsst und über ihre Rechte und Pflichten informiert. Sie wissen, was von ihnen erwartet wird und wo sie welche Hilfsangebo-te finden.
  • Möglichst früh wird erkannt, ob die Zugewanderten besondere Unterstützung brauchen, um sich zu integrieren. So kann früh aufgezeigt werden, was – auch von den Zugewanderten – für eine gelungene Integration zu erbringen ist.

Erstinformation und Integrationsförderbedarf im Kanton Aargau

Ziel ist es, Migrantinnen und Migranten auf lokaler und regionaler Ebene über Rechte und Pflichten, Alltagswissen wie Wohnen, Schule, Gesundheit, Berufsbildung, Arbeitsmarkt, zu informieren. Zudem erhalten Migrantinnen und Migranten, Institutionen der Regelstruktur, Gemeinden sowie weitere interessierte Kreise Information und Beratung sowie Begleitung bei Fragestellungen der Integration.

ErstInformation und Beratung von Migrantinnen und Migranten entfalten ihre grösste Wirkung, wenn sie vor Ort stattfinden, da, wo gewohnt und gearbeitet wird, die Kinder zur Schule gehen und Vereine und Projekte zur sozialen Integration ansässig sind.

Kontakt und mehr Informationen

Neuzuziehende erhalten auf hallo-aargau.ch unkompliziert Zugang zu den wichtigsten Informationen für einen guten Start am neuen Wohnort - in 16 Sprachen, einfach formuliert und mit Links zu weiterführenden Informationen und geeigneten Auskunftsstellen.

Beratung

Beratung ist ein wichtiger Teil des Integrationsprozesses – auf lokaler wie kantonaler Ebene. Oft haben zugewanderte Menschen spezifische Fragen, die mit der Erstinformation nicht beantwortet werden. Deshalb braucht es manchmal eine situationsgerechte Beratung. Sie hilft, Missverständnisse und falsche Erwartungen zu vermeiden, und trägt zu einer rascheren Integration bei.

Ziele des Förderbereichs Beratung

Der Förderbereich Beratung verfolgt drei Ziele:

  • Migrantinnen und Migranten haben Zugang zu wichtigen Informationen und finden sich auch in besonderen Situationen zurecht.
  • Fachpersonen und Interessierte können sich beraten und begleiten lassen – über den gesamten Integrationsprozess hinweg.
  • Die Öffentlichkeit ist über die besondere Situation von ankommenden Menschen und die Integrationsbemühungen informiert und sensibilisiert.

Beratung im Kanton Aargau

Die Anlaufstelle Integration Aargau (AIA) ist die Fachstelle für Migration und Integration im Kanton Aargau. Die AIA berät, dokumentiert, vernetzt und informiert Privatpersonen, Gemeinden, Schulen, Firmen und Organisationen. Die AIA ist eine Beratungsstelle für integrationsrelevante Fragen. Die AIA berät Privat- und Fachpersonen, Studierende, Projektleitende, Vereine, Gemeinden und Organisationen.

Anlaufstelle Integration Aargau

Im Rahmen des KIP werden in verschiedenen Regionen des Kantons regionale Integrationsfachstellen aufgebaut, die im Auftrag der beteiligten Gemeinden und des Kantons Aufgaben im Bereich Information und Beratung übernehmen
Der Kanton unterstützt die beteiligten Gemeinden finanziell beim Aufbau und Betrieb dieser Stellen. Weitere interessierte Gemeinden können sich den bestehenden oder im Aufbau befindlichen regionalen Strukturen anschliessen.

Regionale Integrationsfachstellen

Kontakt und mehr Informationen

Die Regionalen Integrationsfachstellen (RIF) offerieren ein regional ausgerichtetes Informations- und Beratungsangebot. Sie informieren neuzuziehende Personen über die wichtigsten Lebensbedingungen vor Ort, verstärken die lokale Integrationsförderung, unterstützen Gemeindeverwaltungen und -institutionen und entwickeln auf die Region zugeschnitte Angebote. Dadurch leisten sie einen wertvollen Beitrag zur nachhaltigen Integration aller Personen, die einen entsprechenden Bedarf haben.

Schutz vor Diskriminierung

Integration ist ein gegenseitiger Prozess: Zugewanderte leben sich hier ein und lernen die geschriebenen und ungeschriebenen Regeln kennen. Sie müssen dabei aber auch auf die Offenheit und Fairness der ansässigen Bevölkerung zählen können. Weil Diskriminierung die Integration enorm erschwert, ist ein wirksamer Schutz vor bewusster und unbewusster Diskriminierung ein wichtiger Bestandteil der kantonalen Integrationsprogramme.

Ziele des Förderbereichs Schutz vor Diskriminierung

Der Förderbereich Schutz vor Diskriminierung verfolgt zwei Ziele:

  • Institutionen sind sensibilisiert für das Thema Diskriminierung und kennen geeignete Schutzmassnahmen.
  • Menschen, die diskriminiert werden, erhalten kompetente Unterstützung und Zugang zu einer fairen Konfliktberatung.

Schutz vor Diskriminierung im Kanton Aargau

Die Anlaufstelle Integration Aargau (AIA) führt im Auftrag des Kantons die Anlaufsstelle für Opfer rassistischer Diskriminierung. Die AIA berät Menschen, welche aufgrund ihrer Hautfarbe, der Sprache, ihres Aussehens, ihrer Religionszugehörigkeit, ihrer Herkunft oder Staatsbürgerschaft benachteiligt werden.

Anlaufsstelle für Opfer rassistischer Diskriminierung

Kontakt und mehr Informationen

Terminvereinbarung direkt auf der Stelle oder per Telefon:

Integration Aargau Anlaufstelle
Rain 24, 5000 Aarau
Telefon +41 (0)62 823 41 13
integration@integrationaargau.ch