Private Sicherheitsunternehmungen sind im Kanton Aargau bewilligungspflichtig. Zuständig für die Bewilligungen ist die Fachstelle SIWAS (Sicherheit / Waffen / Sprengstoffe). Mitarbeiter dürfen erst eingesetzt werden, wenn diese bei der Fachstelle SIWAS angemeldet sind.
Bedingungen und Bewilligungen
Allgemeine Hinweise
Allgemeine Hinweise
Eine Bewilligung ist erforderlich für folgende Tätigkeiten:
- Personenschutz
- Privatdetektei
- Bewachung von Grundstücken, Gebäuden, gefährlichen Gütern und Werttransporten im Auftrag von Dritten
- Nicht bewilligungspflichtig sind Sicherheitstätigkeiten in eigener Sache, insbesondere der firmeneigene Werk- und Personenschutz.
Nicht bewilligungspflichtig sind Sicherheitstätigkeiten in eigener Sache, insbesondere der firmeneigene Werk- und Personenschutz.
Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung sind die Handlungsfähigkeit und der gute Leumund der geschäftsführenden Person.
Bewilligung zur Führung eines privaten Sicherheitsunternehmens beantragen
Sie beabsichtigen, einen Sicherheitsdienst oder eine Privatdetektei zu führen? Wir informieren Sie über die Bedingungen und weisen Sie durch den Bewilligungsprozess.
Voraussetzungen
Sie haben das Gesuch studiert und sich über Einschränkungen und gesetzlichen Grundlagen informiert.
Ablauf
Schritt 1
Formular "Gesuch um die Erteilung der Bewilligung für die Ausübung einer bewilligungspflichtigen Tätigkeit im Bereich der privaten Sicherheitsdienste im Kanton Aargau" ausdrucken und ausfüllen.
Schritt 2
Ausgefülltes Formular mit Beilagen per Post senden an:
Kantonspolizei Aargau, Fachstelle SIWAS 3502, Postfach, 5001 Aarau
Benötigte Unterlagen
- Ausgefülltes Formular "Gesuch um die Erteilung der Bewilligung für die Ausübung einer bewilligungspflichtigen Tätigkeit im Bereich der privaten Sicherheitsdienste im Kanton Aargau"
- Beilagen gemäss Gesuch
Fristen & Termine
Die Bearbeitung dauert zirka einen Monat. Reichen Sie daher Ihr Gesuch rechtzeitig ein.
Kosten
Die Bewilligungsgebühr wird nach Aufwand verrechnet.
Formulare & Online-Dienstleistungen
Die Fromulare finden Sie als PDF zum Download. Einzelne Dokumente können Sie online ausgefüllen, speichern und ausdrucken.
- Bewilligungsgesuch für Unternehmer - Tätigkeit Sicherheitsdienst (Download) (PDF, 3 Seiten, 31 KB)
- Bewilligungsgesuch für Unternehmer - Tätigkeit Sicherheitsdienst (online) (RTF, 3 Seiten, 188 KB)
Rechtliche Grundlagen
Zustimmung Beizug privater Sicherheitsdienst lokale Sicherheit
Sie finden Informationen zum Beizug von privaten Sicherheitsdiensten für Gemeinden.
Ablauf
Schritt 1
Formular "Gesuch um Zustimmung für den Beizug privater Sicherheitsdienste zur Gewährleistung der lokalen Sicherheit durch Gemeinden" ausdrucken und ausfüllen.
Schritt 2
Ausgefülltes Formular mit Beilagen per Post senden an:
Kantonspolizei Aargau, Fachstelle SIWAS, Postfach 3502, 5001 Aarau
Benötigte Unterlagen
- Ausgefülltes Formular "Gesuch um Zustimmung für den Beizug privater Sicherheitsdienste zur Gewährleistung der lokalen Sicherheit durch Gemeinden"
- Beilagen gemäss Gesuch
Fristen & Termine
Das Gesuch ist vor dem Abschluss des Vertrages mit dem Sicherheitsunternehmen einzureichen.
Kosten
Keine
Formulare & Online-Dienstleistungen
Das Formular finden Sie als PDF zum Download oder Sie können das Gesuch online ausfüllen, speichern und ausdrucken.
- Gesuch um Zustimmung für den Beizug privater Sicherheitsdienste zur Gewährleistung der lokalen Sicherheit durch Gemeinden [Download] (PDF, 4 Seiten, 26 KB)
- Gesuch um Zustimmung für den Beizug privater Sicherheitsdienste zur Gewährleistung der lokalen Sicherheit durch Gemeinden [online] (RTF, 4 Seiten, 165 KB)
Bewilligung Privat-Detektiv
Sie beabsichtigen, eine Privatdetektei zu führen? Wir informieren Sie über die Bedingungen und weisen Sie durch den Bewilligungsprozess.
Ablauf
Schritt 1
Formular "Gesuch um Erteilung der Bewilligung für die Ausübung einer bewilligungspflichtigen Tätigkeit im Bereich der privaten Sicherheitsdienste im Kanton Aargau" ausdrucken und ausfüllen.
Schritt 2
Ausgefülltes Formular mit Beilagen per Post senden an:
Kantonspolizei Aargau, Fachstelle SIWAS, Postfach 3502, 5001 Aarau
Benötigte Unterlagen
- Ausgefülltes Formular "Gesuchum Erteilung der Bewilligung für die Ausübung einer bewilligungspflichtigen Tätigkeit im Bereich der privaten Sicherheitsdienste im Kanton Aargau"
- Beilagen gemäss Gesuch
Fristen & Termine
Die Bearbeitung des Gesuchs nimmt zirka einen Monat in Anspruch.
Kosten
Kosten der Bewilligung Fr. 500.-.
Formulare & Online-Dienstleistungen
Bewilligung zur Ausübung für den Verkehrsdienst auf öffentlichen Strassen
Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste müssen für die Ausführung von Verkehrsdiensten auf öffentlichen Strassen eine Grundausbildung und eine Prüfung absolvieren.
Voraussetzungen
Robuste Gesundheit und gutes Standvermögen, gutes Einschätzungsvermögen von komplexen Verkehrsabläufen.
Ablauf
Neu müssen Sie sich für den Grundkurs Verkehrsdienst über die Homepage des Verbandes Aargauer Regionalpolizeien VAG anmelden (www.vag.ch (öffnet in einem neuen Fenster)). Bei erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie durch das System eine Anmeldebestätigung.
Benötigte Unterlagen
Die administrative Organisation, Bestätigung und Betreuung der Kurse erfolgt durch das Weiterbildungssekretariat der FHNW; Frau Miriam Müller, miriam.mueller1@fhnw.ch, Tel. 056 202 79 06.
Sie können sich für den ganzen Kurs (Grundkurs inkl. Prüfung) oder nur für die Prüfung, falls Sie den Grundkurs bereits absolviert haben, anmelden. Die Termine finden Sie auf der VAG-Homepage.
Fristen & Termine
14 Tage vor der Kursdurchführung werden Sie per E-Mail kontaktiert und es werden Ihnen alle Detailinformationen zur Kursdurchführung bekannt gegeben. Bitte beachten Sie, dass Sie die Einladung mit Detailinformationen nicht mehr per Post erhalten werden.
Nach dem Kurs stellen wird Ihnen, bzw. Ihrer Firma das Zertifikat per Post zugestellt.
Kosten
Homepage VAG (öffnet in einem neuen Fenster)
Formulare & Online-Dienstleistungen
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Gerne beraten wir Sie zu unseren Dienstleistungen.
Rechtliche Grundlagen
Gesetz über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeigesetz, PolG) vom 6. Dezember 2005
Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten zur Ausstellung von Ordnungsbussen im ruhenden Verkehr
Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten im Auftrag einer Gemeinde oder Regionalpolizei im ruhenden Verkehr zur Ausstellung von Ordnungsbussen ohne Einkassierung von Bussenbeträgen
Voraussetzungen
- Gemeinde verfügt über eine Bewilligung der Fachstelle SIWAS für den Beizug privater Sicherheitsdienste zur Gewährleistung der lokalen Sicherheit
- Die Sicherheitsdienstfirma verfügt über eine Bewilligung der Fachstelle SIWAS für die Ausübung von Sicherheitdienstaufgaben im Kanton Aargau
- Zertifikat der Ausbildung Ordnungsbussen im ruhenden Verkehr für Sicherheitsdienstmitarbeitende vorhanden
- Infplichtnahme des/der Sicherheitsdienstmitarbeitende durch den Chef der zuständigen Regionalpolizei
Ablauf
gemäss Ablaufschema "Ordnungsbussenausstellung druch private Sicherheitsdienste"
Benötigte Unterlagen
ausgefüllte Formulare an die Fachstelle SIWAS senden
Fristen & Termine
keine
Kosten
gemäss Gebührentarif (PDF, 21 KB)
Formulare & Online-Dienstleistungen
Meldeblatt Mitarbeitende privater Sicherheitsdienste (PDF, 19 KB)
Inpflichtnahmeformular für die Ausstellung von Ordnungsbussen im ruhenden Verkehr (PDF, 10 KB)
Rechtliche Grundlagen
Gesetz über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeigesetz, PolG) vom 6. Dezember 2005
Merkblatt über den Einsatz von privaten Sicherheitsdienst zurAusstellung von Ordnungsbussen im ruhenden Verkehr
Verschiedenes/Weisung DVI
Weisung des Vorstehers des Departements Volkswirtschaft und Inneres über die privaten Sicherheitdienste
Schematische Darstellung des Bewilligungsverfahrens (Anhang 1) (PDF, 1 Seite, 10 KB)
Schematische Darstellung des Meldeverfahrens (Anhang 2) (PDF, 1 Seite, 10 KB)
Gesuchsformular für pivate Sicherheitsdienste (Beilage 1) (PDF, 2 Seiten, 32 KB)
Bewilligungformular für private Sicherheitsdienste (Beilage 2) (PDF, 73 KB)
Gesuchsformular-/Bewilligungsformular für Gemeinden (Beilage 3) (PDF, 35 KB)
Private Sicherheitsdienste mit einer aargauischen Bewilligung (PDF, 70 KB)