Private Sicherheitsunternehmungen sind im Kanton Aargau bewilligungspflichtig. Zuständig für die Bewilligungen ist die Fachstelle SIWAS (Sicherheit / Waffen / Sprengstoffe). Mitarbeiter dürfen erst eingesetzt werden, wenn diese bei der Fachstelle SIWAS angemeldet sind.
Private Sicherheitsdienste
Bedingungen und Bewilligungen
Allgemeine Hinweise
Allgemeine Hinweise
Eine Bewilligung ist erforderlich für folgende Tätigkeiten:
- Personenschutz
- Privatdetektei
- Bewachung von Grundstücken, Gebäuden, gefährlichen Gütern und Werttransporten im Auftrag von Dritten
- Nicht bewilligungspflichtig sind Sicherheitstätigkeiten in eigener Sache, insbesondere der firmeneigene Werk- und Personenschutz.
Nicht bewilligungspflichtig sind Sicherheitstätigkeiten in eigener Sache, insbesondere der firmeneigene Werk- und Personenschutz.
Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung sind die Handlungsfähigkeit und der gute Leumund der geschäftsführenden Person.
Verschiedenes/Weisung DVI/Formulare
Weisung des Vorstehers des Departements Volkswirtschaft und Inneres über die privaten Sicherheitdienste
Schematische Darstellung des Bewilligungsverfahrens (Anhang 1) (PDF, 1 Seite, 11 KB)
Schematische Darstellung des Meldeverfahrens (Anhang 2) (PDF, 1 Seite, 11 KB)
Gesuchsformular für pivate Sicherheitsdienste (Beilage 1 (RTF, 197 KB)
Gesuchsformular für pivate Sicherheitsdienste (Beilage 2) (PDF, 60 KB)
Gesuchsformular-/Bewilligungsformular für Gemeinden (Beilage 3) (PDF, 36 KB)
Private Sicherheitsdienste mit einer aargauischen Bewilligung (PDF, 217 KB)