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Private Sicherheitsdienste

Private Sicherheitsunternehmungen sind im Kanton Aargau bewilligungspflichtig. Zuständig für die Bewilligungen ist die Fachstelle SIWAS (Sicherheit / Waffen / Sprengstoffe). Mitarbeiter dürfen erst eingesetzt werden, wenn diese bei der Fachstelle SIWAS angemeldet sind.

Bedingungen und Bewilligungen

Allgemeine Hinweise

Allgemeine Hinweise

Eine Bewilligung ist erforderlich für folgende Tätigkeiten:

  • Personenschutz
  • Privatdetektei
  • Bewachung von Grundstücken, Gebäuden, gefährlichen Gütern und Werttransporten im Auftrag von Dritten
  • Nicht bewilligungspflichtig sind Sicherheitstätigkeiten in eigener Sache, insbesondere der firmeneigene Werk- und Personenschutz.

Nicht bewilligungspflichtig sind Sicherheitstätigkeiten in eigener Sache, insbesondere der firmeneigene Werk- und Personenschutz.

Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung sind die Handlungsfähigkeit und der gute Leumund der geschäftsführenden Person.

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