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ÖREB-Kataster

Ver- und Entsorgung

Leitungsanlagen
cadastre.ch

Um die Verfügbarkeit auf betroffenen Grundstücken für bestehende oder künftige Startkstromleitungen und -anlagen zu gewährleisten, werden Projektierungszonen und Baulinien festgelegt.

Eigentumsbeschränkungen

Projektierungszonen Leitungen mit einer Nennspannung von 220 kV oder höher
Baulinien Starkstromanlagen