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Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Grundbuch

Anmeldung eines Erbgangs

Der Erbgang ist durch die Erben spätestens dann beim zuständigen Grundbuchamt anzumelden, wenn über das Grundstück verfügt wird. Weitere allgemeine Informationen zum Erbgang finden Sie auf der Dienstleistungsseite zum Erbgang sowie das Online-Formular zur Anmeldung eines Erbgangs.

Anmeldung einer Namensänderung / Firmaänderung / Sitzverlegung

Die Namensänderung/Firmaänderung/Sitzverlegung ist dem zuständigen Grundbuchamt spätestens dann anzumelden, wenn über das Grundstück verfügt wird.

Allgemeine Informationen zur Namensänderung von natürlichen Personen finden Sie unter der Dienstleistungsseite zur Namensänderung.

Grundbuchauszug

Allgemeine Informationen zur Bestellung eines Grundbuchauszug finden Sie unter www.ag.ch/grundbuchauszug. Dort finden Sie auch ein Muster zu einem Grundbuchauszug mit öffentlichen Daten (PDF, 2 Seiten, 320 KB) resp. ein Muster zu einem vollständigen Grundbuchauszug (PDF, 2 Seiten, 324 KB).

Hypothek ist abbezahlt, was tun mit Papier-Schuldbrief?

Wenn Ihre Hypothek abbezahlt ist, erhalten Sie den Papier-Schuldbrief von Ihrer Bank zurück. Diesen können Sie löschen (Online-Formular zur Löschung eines Grundpfandrechts) oder an einem sicheren Ort aufbewahren.

Alternativ können Sie Ihren Papier-Schuldbrief in einen Register-Schuldbrief umwandeln (Online-Formular zur Umwandlung eines Papier-Schuldbriefs und Antworten zu den häufigsten Fragen betr. Register-Schuldbrief).

Falls der Papier-Schuldbrief nicht mehr auffindbar oder zerstört ist, muss ein Verfahren auf Kraftloserklärung eingeleitet werden.

Löschung Grundbucheintrag

Löschungen von Grundbucheinträgen (z.B. Dienstbarkeiten) können durch Abgabe einer schriftlichen Erklärung der aus dem Eintrag berechtigten Person vorgenommen werden (Online-Formular Grundbuchanmeldung) oder auf Anmeldung der zuständigen Behörde.

Eigentümerschaft eines Grundstücks

Über das Geoportal können anhand der Karte oder der Suche Grundstücke einfach angezeigt und Grundeigentümer abgerufen werden.

Sie müssen jedoch über ein Benutzerkonto verfügen, welches unter www.ag.ch/meinkonto einmalig eingerichtet werden kann.

Baulandpreise

Der Bund ist derzeit dabei, eine Bodenpreisstatistik zu erarbeiten, damit künftig schweizweit Daten dazu abgefragt werden können. Das Grundbuchamt kann Ihnen keine Auskünfte über die Baulandpreise geben.

Rechtliche Auskünfte

Das Grundbuchamt erteilt grundsätzlich keine rechtlichen Auskünfte.

Mitteilung des Grundbuchamts (ZGB 969)

Das Grundbuchamt ist verpflichtet den Grundeigentümern bei grundbuchlichen Verfügungen, die ohne ihr Wissen erfolgen, eine Mitteilung zu machen. Es handelt sich dabei um eine reine Information, die keine Fristen auslöst.