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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Grundbuchabgaben und Grundbuchgebühren

Kostenlose Eintragungsbestätigung/Vollzugsmeldung

Sie erhalten keine automatische Eintragungsbestätigung oder Vollzugsmeldung vom Grundbuchamt. Mit der Zustellung der Rechnung ist das Geschäft grundsätzlich eintragungsfähig und wird ohne weitere Mitteilung wie angemeldet vollzogen.

Tagebuchbestätigungen können auf ausdrückliche Bestellung und gegen eine Gebühr von CHF 20.– erstellt werden.

Beschaffung Steuerwert

Den Steuerwert erhalten Sie beim Gemeindesteueramt der Gemeinde, in der sich das Grundstück befindet (Ansprechstelle Gemeindesteuerämter Kanton Aargau). Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes Kanton Aargau.

Kosten Erbgang

Bei der Nachführung von Erbgängen an Grundstücken beträgt die Grundbuchabgabe 2 ‰ des Steuerwertes des Grundstückes. Allenfalls kommen noch Auslagen für Portokosten (Versand Anzeigen etc.) hinzu.

Kosten Handänderung an Grundstücken

Bei Handänderungen an Grundstücken beträgt die Grundbuchabgabe 4 ‰ der Kauf- oder Übernahmesumme, mindestens jedoch CHF 100.–. Wird in der Vertragsurkunde kein Preis genannt oder liegt dieser unterhalb des Steuerwertes, ist letzterer massgebend für die Abgabenberechnung. Allenfalls kommen noch Auslagen für Portokosten (Versand Anzeigen etc.) hinzu.

Kosten Gläubigerrecht an Schuldbrief

Für die Registrierung oder Änderung eines Gläubigerrechts wird eine Grundbuchgebühr von CHF 40.– pro Gläubiger und Grundpfandrecht erhoben. Bei Papier-Schuldbriefen kommen noch die Auslagen für das Versandporto (CHF 5.–) hinzu.

Kosten Umwandlung Papier-Schuldbrief in Register-Schuldbrief

Für die Umwandlung eines Papier-Schuldbriefes in einen Register-Schuldbrief wird eine Grundbuchgebühr von CHF 90.– für das erste und bei Gesamtpfandrechten zusätzlich CHF 30.– für jedes weitere mitverpfändete Grundstück erhoben.

Kosten Grundbuchauszug

Für die Erstellung eines Grundbuchauszugs werden Kanzleigebühren von CHF 30.– pro Grundstück erhoben und für jedes weitere Grundstück derselben Grundeigentümerschaft bei gleichzeitiger Bestellung CHF 15.– sowie die Auslagen (Portokosten) verrechnet.

Auskunft über Notariatskosten

Das Grundbuchamt erteilt generell keine Auskünfte über den Notariatstarif. Für diesbezügliche Auskünfte wenden Sie sich entweder direkt an eine aargauische Urkundsperson (Register der aargauischen Urkundspersonen (PDF, 7 Seiten, 228 KB)) oder konsultieren Sie die Übersicht "Kosten & Tarife" der Aargauischen Notariatsgesellschaft.