Die Lokal- und Flurnamen sind ein wichtiges und erhaltenswertes Kulturgut.
Nomenklatur (Lokal- und Flurnamen)
Nomenklatur: Erhebung und Verwaltung
Die Lokal- und Flurnamen sind Bestandteil der Grundstücksbeschreibung im Grundbuch. Die Schreibweise erfolgt in Anlehnung an die ortsübliche Sprechform und unter Anwendung der Weisungen 2011. Die Erhebung und Verwaltung dieser geografischen Namen (sogenannte Nomenklatur) erfolgt in der amtlichen Vermessung. Zuständige Stelle für die Erhaltung der geografischen Namen der amtlichen Vermessung ist das Vermessungsamt.
Die Nomenklaturkomission wird vom Regierungsrat des Kantons Aargau gewählt und besteht aus drei Mitgliedern.
Geschichtliches
Bereits bei der Erstellung der Erstvermessungen ab dem Jahr 1880 wurden die Lokalnamen (Flurnamen) in den Grundbuchplänen der Vermessungswerke und im Grundbuch eingetragen.
Ab dem Jahr 1948 führte die damalige kantonale Flurnamenkommission zusammen mit Gemeindevertretern eine Bereinigung der Flurnamenverzeichnisse durch. Das Ergebnis war ein bereinigtes Verzeichnis der Flurnamen sowie der Perimeter (Flurnamenpläne sogenannte Blaupausen).
Bund (cadastre.ch): Geografische Namen
Bund (swisstopo.ch): Geografische Namen der Schweiz
Rechtliche Grundlagen
Verordnung über die geografischen Namen, GeoNV (SR 510.625)
Kantonales Geoinformationsgesetz, KGeoIG (SAR 740.100)
Weisungen betreffend die Erhebung und Schreibweise der geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung in der deutschsprachigen Schweiz (Weisungen 2011)