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Einwohnerregister (ERS)

Qualitätskontrolle

Die Qualitätssicherung der Einwohnerdaten erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Statistik (BFS), der Fachstelle für Datenaustausch und der kommunalen Einwohnerdienste sowie ihrer Softwarelieferanten. Die Gewährleistung einer hohen Datenqualität ist mit Blick auf die zahlreichen Datenabfragen von grosser Bedeutung.

Die laufende Qualitätssicherung umfasst gemäss § 25 Register- und Meldeverordnung folgende Komponenten:

  • Überprüfung der Konsistenz von kommunalen und kantonalen Einwohner- und Objektregistern sowie allenfalls Einleitung von Korrekturmassnahmen
  • Validierung der Einwohnerdaten mittels Validierungsservice des Bundesamts für Statistik und Validierungsregeln für die Daten ausserhalb des amtlichen Merkmalskatalogs
  • Bereinigung des Objektregisters
  • Aktualisierung der in den Gemeinden eingesetzten Software für Einwohner- und Objektregister.

Statistiklieferungen

Das BFS prüft mit Hilfe des Validierungsservice die Plausibilität der gelieferten Daten und meldet den kommunalen Einwohnerdiensten die ermittelten Unwahrscheinlichkeiten und Fehler zurück. Die Fehlermeldungen sind zu prüfen und die Fehler zu bereinigen. Sobald die Fehler bereinigt sind, ist die Fachstelle Datenaustausch zu informieren, damit eine neue Lieferung ans BFS ausgelöst werden kann.

Testvalidierungen

Der Validierungsservice kann auch bei Testvalidierungen in Anspruch genommen werden.

Ergebnis aus Statistiklieferung und Validierung

Validierung / Statistiklieferung

Beschreibung der Fehlermeldungen

Fachliche Fehler

Fachliche Fehler entstehen, wenn aufgrund der vorhandenen Daten und der an das kantonale Einwohnerregister übermittelten Mutationsmeldungen eine Prüfregel verletzt wird. Die Fehlermeldung wird gemäss Schnittstellenstandard eCH0058 via Sedex an die Gemeinde versandt und im kantonalen Einwohnerregister gespeichert. Die Verantwortung zur Fehlerbehebung liegt bei der Gemeinde. Allenfalls ist die Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Softwarelieferanten und der kantonalen Fachstelle Datenaustausch notwendig. Es ist wichtig, dass die fachlichen Fehler so rasch wie möglich behoben werden. Fachliche Fehler können auch bei einem Abgleich der Daten des kantonalen und kommunalen Einwohnerregisters entstehen.