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Qualität

Gutachten der ZHAW zur Totalrevision Spitalgesetz des Kantons Aargau

Das Gutachten wurde im Auftrag des Regierungsrats eingeholt und sollte ausgewählte Leitsätze zum Spitalgesetz einer kritischen Überprüfung unterziehen. Die Erkenntnisse aus dem Gutachten flossen in die Ausarbeitung der Anhörungsvorlage des neuen Spitalgesetzes ein. Das Gutachten sollte dem Departement Gesundheit und Soziales (DGS) als Sicherheit dienen mit den vorgeschlagenen Leitsätzen auf der richtigen Schiene zu fahren oder allenfalls eingeschlagene Wege kritisch zu hinterfragen.

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