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Gesundheitsversorgung

Fachkräfte nichtuniversitäre Gesundheitsberufe

Zur Erfüllung seines Versorgungsauftrags tritt der Kanton dem zunehmenden Fachkräftemangel in den Gesundheitsberufen entgegen.

Ausbildungsverpflichtung

Ausbildungsverpflichtung

Förderung von Ausbildung und Qualifizierung

Eine Ursache des Personalmangels im Gesundheitswesen ist die zu geringe Anzahl an Ausbildungsstellen. Zur Verbesserung der Fachkräftesitutation in der Pflege hat der Kanton Aargau eine Ausbildungsverpflichtung (ABV) eingeführt. Seit dem Jahr 2016 wird die ABV für nichtuniversitäre Gesundheitsberufe nach den Bestimmungen des geltenden Gesundheitsgesetzes durchgeführt. Spitäler, stationäre Pflegeeinrichtungen und Organisationen der Pflege und Hilfe zu Hause (Spitex) mit Betriebsbewilligungen und Betriebsstandort im Kanton Aargau sind zur Ausbildung in Gesundheitsberufen verpflichtet.

Die Verantwortung für den Vollzug der ABV liegt bei der Abteilung Gesundheit, Fachstelle Ausbildungsverpflichtung. Für die praktische Umsetzung der ABV und zur Unterstützung der Betriebe hat die Abteilung Gesundheit mittels Leistungsvereinbarung die Organisation der Arbeitswelt Gesundheit und Soziales Aargau AG (OdA GS Aargau AG) beauftragt.

Informationsschreiben ABV November 2022 (PDF, 307 KB)
ABV-Simulation (XLSX, 19 KB)

Benchmark der Ausbildungsleistungen

Benchmark der Ausbildungsleistungen

Die nachstehend publizierten Daten zeigen ausschliesslich die Ausbildungsleistungen der Betriebe im Jahr 2021. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Dokument momentan überarbeitet wird.

Datenreport 2022

Im PDF Datenreport (PDF, 525 KB) vom 15. Juni 2023 sind die erhobenden Daten des Ausbildungsjahrs 2022 ausgewertet.

Bonus- und Malus-System

Umsetzung des Bonus- und Malus-Systems

Bonus- und Malus System

Die Betriebe sind verpflichtet jährlich ihre Ausbildungsleistungen in einem Online-Tool geführt von der OdA GS Aargau AG zu deklarieren. Zur Bestimmung des Erfüllungsgrads der Ausbildungsleistung wird die durchschnittliche Differenz der letzten drei Jahres zwischen Ist- und Soll-Ausbildungspunkten berechnet. Der Toleranzwert beträgt 10 %. Die Höhe der Ersatzabgabe beträgt 200 %. Ausbildungspflichtigen Betrieben, welche das Ausbildungspunkte-Soll übertreffen, wird ein Bonus zugesprochen. Im Gegenzug sind diejenigen Betriebe , welche unter den Soll-Ausbildungspunkten ausbilden, zu einer Maluszahlung verpflichtet. Die Umsetzung des Bonus-Malus-Systems erfolgt im Rahmen einer für den Staatahaushaltsaldoneutralen Spezialfinanzierung.

Jeweils im Sommer legt die Abteilung Gesundheit mittels Verfügung den Bonus beziehungsweise den Malus des Vorjahres und die Soll-Ausbildungspunkte des Folgejahres pro einzelnen ausbildungspflichtigen Betrieb fest.

Die OdA GS Aargau AG führt das Online-Tool für die Selbstdeklarationen der Ausbildungsleistungen und unterstützt die Betriebe bei der Dateneingabe und Simulationen im Online-Tool.

Hier finden Sie das Excel-File (XLSX, 19 KB) Simulation Berechnung 3-Jahresschnitt.

Fachkräfteerhalt - Förderung des Wiedereinstiegs in den Pflegeberuf

Fachkräfteerhalt - Förderung des Wiedereinstiegs in den Pflegeberuf

Mit einem neuen Aktionsprogramm will der Kanton Aargau diplomierte Pflegefachkräfte für eine Rückkehr in den Pflegeberuf gewinnen. Die Abteilung Gesundheit hat die OdA GS Aargau AG beauftragt Wiedereinstiegskurse (WEK) anzubieten. Die Wiedereinstiegskurse werden vom Kanton finanziell unterstützt.

Medienmitteilung 28. Januar 2021

FAQ

Fragen und Antworten (PDF, 258 KB) zur Umsetzung der Ausbildungsverpflichtung in nicht universitären Berufen

Mehr zum Thema

Fachkräfte - Gesunde Arbeitsbedingungen
Beinahe die Hälfte der ausgebildeten Pflegefachpersonen steigt aus ihrem Beruf aus. Stationäre Pflegeeinrichtungen und die Spitex sind besonders betroffen. Die Arbeitsumgebung ist entscheidend, damit Fachkräfte länger im Beruf bleiben. Um die Berufsverweildauer zu erhöhen, hat der Bund ein Instrument zum Personalerhalt in der Langzeitpflege entwickeln lassen. Dieses enthält Lösungsansätze und Anregungen, um attraktive Arbeitsbedingungen zu gestalten und die Gesundheit und Zufriedenheit der Mitarbeitenden zu stärken.

Merkblatt BAG-Fachkräfteerhalt in der Langzeitpflege.

Rechtliche Grundlagen

Kantonsebene