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Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Ausfallentschädigungen

Mit der Leistung von Ausfallentschädigungen unterstützte der Bund private Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung für Einbussen aufgrund des ersten Lockdowns.

Die Prüfung der Gesuche für finanzielle Unterstützung der aargauischen Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung (Ausfallentschädigungen) ist abgeschlossen. Den Institutionen werden gemäss der Verordnung des Bundesrates Finanzhilfen in der Höhe von rund 5,8 Millionen Franken gewährt.

Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung drohten oder verzeichneten Einbussen infolge nicht in Anspruch genommener Leistungen im Zeitraum von 17. März bis 17. Juni 2020. Viele Eltern haben freiwillig und trotz laufendem Betreuungsvertrag ihre Kinder in dieser Zeit zu Hause betreut. Die Auszahlung der Ausfallentschädigungen ermöglicht den Institutionen, bezahlte Beiträge für nicht in Anspruch genommene Betreuungsleistungen zurückzuerstatten und allfällige finanzielle Einbussen durch nicht beglichene Beiträge auszugleichen. Von der Unterstützung der der Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung profitieren auch Eltern, die ihren vertraglichen Verpflichtungen trotz Eigenbetreuung der Kinder nachgekommen sind, sofern die Institutionen ihren Anspruch korrekt angemeldet hatten.

Rechtliche Grundlage

Die geltenden Bestimmungen hat der Bundesrat in der Verordnung über die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) auf die institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung (Covid-19-Verordnung familienergänzende Kinderbetreuung) vom 20. Mai 2020 festgehalten. Die Verordnung verpflichtet die Kantone, eine Ausfallentschädigung zu gewähren, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Ausfallentschädigung deckt 100 Prozent der entgangenen Betreuungsbeiträge der Eltern.