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Quellensteuer auf Kapitalleistungen bei Wohnsitz Ausland zurückfordern

Mit der Revision Quellensteuer auf 1. Januar 2021 traten verschiedene Änderungen im Bereich Quellensteuer in Kraft. Neu können quellensteuerpflichtige Personen mit Wohnsitz im Ausland auf Kapitalleistungen (Kapitalauszahlungen) innerhalb von drei Jahren seit der Auszahlung der Kapitalleistung eine Rückerstattung geltend machen.