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Abrechnungsformular Quellensteuer einreichen

Hier finden Sie Abrechnungsformulare für gemeldete quellensteuerpflichtige Personen.

Voraussetzungen

Sie haben quellensteuerpflichtige Personen (ohne Niederlassungsbewilligung) angestellt.

Ablauf

  1. Als Arbeitgeber/in beziehen sie die Quellensteuern
  2. Sie füllen als Arbeitgeber/in das Abrechnungsformular aus und reichen es ein. Die Bezugsprovision für Ihre Mitwirkungspflicht beträgt 2% des abgelieferten Steuerbetrags.
  3. Anschliessend folgt die Rechnungsstellung und Inkasso durch das Kantonale Steueramt, Sektion Quellensteuer

Benötigte Unterlagen

Sie benötigen die Quellensteuerabrechnung.

Fristen und Termine

In der Regel erfolgt eine monatliche Abrechnung.

Andere Abrechnungsperioden können auf Anfrage durch das Kantonale Steueramt, Sektion Quellensteuer, bewilligt werden.

Kosten

Keine. Als Arbeitgeber/in erhalten Sie eine Bezugsprovision.

Rechtliche Grundlagen

Formulare & Online-Dienstleistungen

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