Anpassung der Biodiversitätsbeiträge
Der Bundesrat hat per 2018 die Biodiversitätsbeiträge der Qualitätsstufe I für extensiv genutzte Wiesen, Streueflächen sowie Hecken, Feld- und Ufergehölze um rund 20 Prozent reduziert. Die Beiträge für die Qualitätsstufe II wurden entsprechend erhöht.

Der Bundesrat hat per 2018 die Biodiversitätsbeiträge der Qualitätsstufe I für extensiv genutzte Wiesen, Streueflächen sowie Hecken, Feld- und Ufergehölze um rund 20% reduziert. Erfüllen die Biodiversitätsförderflächen (BFF) die Anforderungen an die Qualitätsstufe II, werden die gesenkten Beiträge auf die Qualitätsstufe II umgelagert. Vernetzungsbeiträge und kantonale Naturschutzbeiträge sind von der Anpassung nicht tangiert. Unter Biodiversitätsbeiträge finden Sie die Übersicht über die angepassten Beiträge.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Senkung der Biodiversitätsbeiträge erforderlich ist, um diese auf jährlich rund 400 Millionen Franken zu stabilisieren und weil das Flächenziel der Biodiversitätsförderflächen (BFF) mit Qualitätsstufe I gemäss Botschaft der AP 2014/17 bereits erreicht wurde. Mit der Umlagerung wird eine gezielte Qualitätsförderung angestrebt. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der als notwendig erachtete BFF-Anteil mit hoher ökologischer Qualität insbesondere im Talgebiet nach wie vor deutlich unterschritten wird.
Aufgrund dieser Änderung der Beitragsansätze mussten die Listen der Vertragsobjekte Biodiversität angepasst werden. Die aktualisierten Listen sind im Agriportal unter "2. Daten ansehen" > "Liste der Vertragsobjekte Biodiversität" einsehbar und können für die Betriebsunterlagen ausgedruckt oder lokal abgespeichert werden. Darin berücksichtigt sind zudem allfällige Flächenanpassungen, welche aufgrund der GIS-basierten Nachführung der Nutzungsflächen vor der Betriebsstrukturdatenerhebung vorgenommen werden mussten. Die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte wurden per E-Mail über die vorgenommene Anpassung informiert.