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Orts-, Siedlungs- und Regionalplanung

Siedlungsentwicklung und Ortsbild

Die hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen kann nur umgesetzt werden, wenn die vorhandenen Qualitäten erhalten oder sogar noch gestärkt werden. Dies gilt insbesondere in Gebieten mit erhöhten Anforderungen an das Orts- und Landschaftsbild. Dabei geht es nicht nur um den Erhalt des baukulturellen Erbes für kommende Generationen. Die historischen Ortsbilder sind identitätsstiftend, ein wichtiger Standortfaktor und oftmals Mittelpunkt des kulturellen und wirtschaftlichen Dorflebens. Sie sind deshalb sorgfältig und mit Bedacht weiterzuentwickeln.

Die Fachberaterinnen Siedlungsentwicklung und Ortsbild (FSO) unterstützen die zuständigen kantonalen Stellen bei der Umsetzung dieser Aufgaben unter anderem in der Nutzungs- und Sondernutzungsplanung, im Baubewilligungsverfahren und bei Rechtsfällen. Um die gewünschte Entwicklung zu fördern, kann der Kanton darüber hinaus Beiträge an bedeutenden Entwicklungsplanungen und an die Planung zur Sanierung sowie Erneuerung von Einzelobjekten leisten, wenn diese von besonderem kantonalem Interesse sind.

Gebietszuständigkeiten Orts-, Siedlungs- und Regionalplanung (OSR) (PDF, 1 Seite, 1,6 MB)

Weiter unterstützen wir die Tätigkeiten der Gemeinden und Planenden mit Arbeitshilfen und Faktenblättern zur Sensibilisierung.

Aufgaben und Verfahren

Die Fachberaterinnen Siedlungsentwicklung und Ortsbild (FSO) unterstützen die zuständigen kantonalen Stellen in der Nutzungs- und Sondernutzungsplanung, im Baubewilligungsverfahren bei Fragen zur Einordnung in historischen Ortsbildern, zum Umgang mit kommunalen Substanzschutzobjekten, zum Bauen ausserhalb von Bauzonen oder hinsichtlich von Massnahmen zur Aufwertung von Strassenräumen sowie in Rechtsfällen bei architektonischen und städtebaulichen Fragestellungen.

Beratung und Vorprüfung bei Nutzungs- und Sondernutzungsplanungen

Die Mitarbeitenden unterstützen die zuständige Kreisplanerin oder den zuständigen Kreisplaner bei der Beratung und der Beurteilung von Nutzungs- und Sondernutzungsplanungen. Bei der allgemeinen Nutzungsplanung wird vor allem der Umgang mit den vorhandenen orts- und städtebaulichen Qualitäten und dem baukulturellen Erbe berücksichtigt. Das Bauinventar, das als fachliche Grundlage für die Umsetzung von Schutzobjekten dient, wird hingegen durch die kantonale Denkmalpflege erstellt. Bei Sondernutzungsplänen stehen das nachzuweisende bessere Ergebnis im Vergleich zu den Vorschriften der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) sowie das Umsetzen einer hochwertigen Siedlungsentwicklung nach innen im Vordergrund.

Mitberichtsverfahren bei Baugesuchenausserhalb von Bauzonen (Art. 24 c; 24 d Raumplanungsgesetz)

Bei Baumassnahmen ausserhalb von Bauzonen ist eine kantonale Zustimmung notwendig. Es gelten besonders hohe Anforderungen an die Einpassung in das Landschaftsbild, an den Erhalt des Charakters von bestehenden Siedlungen und Bauten, den Erhalt der baulichen Grundstruktur und die Einordnung in die gebaute Umgebung (vgl. Bauen ausserhalb der Bauzone). Die Fachberaterinnen Siedlungsentwicklung und Ortsbild werden durch die Abteilung für Baubewilligung (AfB) im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens aufgefordert zu prüfen, ob die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Stellungnahmen bei Baugesuchen im Unterabstand zu Kantonsstrassen (§ 67 Baugesetz)

Um den gesetzlichen Strassenabstand zu Kantonsstrassen bei Bauprojekten unterschreiten zu können, ist eine Ausnahmebewilligung durch den Kanton notwendig. In solchen Fällen sind die ausserordentlichen Verhältnisse in den Gesuchsunterlagen zu belegen. Die Fachberaterinnen Siedlungsentwicklung und Ortsbild werden durch die Abteilung für Baubewilligung im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens aufgefordert zu prüfen, ob bei solchen Baugesuchen der ausgewiesene Ausnahmetatbestand aus ortsbaulichen Gründen und gestützt auf die seitens Gesuchstellerin oder Gesuchsteller beigebrachten Begründungen nachvollziehbar ist.

Beratung und Beurteilung auf Wunsch der Gemeinden

Die Regionalberaterinnen und Regionalberater des Aargauer Heimatschutzes beraten Gemeinden und Bauherren und vermitteln Kontakte zu ausgewiesenen Fachleuten, die Neu- oder Umbauvorhaben begleiten können.

Begleitung von Planungen und Bauprojekten, die finanziell unterstützt werden

Der Kanton kann Beiträge an bedeutenden Entwicklungsplanungen und an die Planung zur Sanierung sowie Erneuerung von Einzelobjekten leisten, wenn diese von besonderem kantonalem Interesse sind.

Kontaktaufnahme

Die Koordination bei Bauvorhaben läuft über die Projektleitenden der Abteilung für Baubewilligungen. Bitte nehmen Sie frühzeitig mit der zuständigen Projektleiterin oder dem zuständigen Projektleiter für Baugesuche Kontakt auf, damit ein Einbezug der Fachberaterinnen frühzeitig abgeklärt werden kann.

Falls Sie eine finanzielle Beteiligung an bedeutenden Entwicklungsplanungen und an die Planung zur Sanierung sowie Erneuerung von Einzelobjekten beantragen möchten, finden Sie alle notwendigen Unterlagen auf der Seite Finanzielle Unterstützung.

Bei Nutzungs- und Sondernutzungsplänen koordiniert der zuständige Kreisplaner (PDF, 1 Seite, 1,6 MB) in den jeweiligen Verfahren die Mitwirkung des Bereichs Siedlungsentwicklung und Ortsbild.