7. Siedlungsgebietsbewirtschaftung
Mit dem neuen Raumplanungsgesetz und der Vorgabe der haushälterischen Nutzung des Bodens hat die Aufgabe der Siedlungsgebiets- und Bauzonenbewirtschaftung an Bedeutung gewonnen. Einzonungen können nur in Erwägung gezogen werden, wenn vorher nachweislich alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, einen örtlich konkreten Flächenbedarf durch Innenentwicklung zu decken.
Das erfordert eine enge Zusammenarbeit aller zuständigen Stellen. Die Siedlungsgebiets- und Bauzonenbewirtschaftung ist daher eine Verbundaufgabe der Gemeinden, regionalen Planungsverbände und des Kantons:
- Die Gemeinden sorgen für eine regional abgestimmte und effiziente Nutzung des Baulands.
- Die regionalen Planungsverbände sind für die haushälterische Verwendung der regionalen Siedlungsgebietsreserven zuständig.
- Der Kanton stellt die haushälterische Verwendung der kantonalen Siedlungsgebietsreserven sicher.
- 7 Siedlungsgebietsbewirtschaftung (PDF, 13 Seiten, 151 KB)
- Das Wichtigste in Kürze (PDF, 2 Seiten, 78 KB)
- 7.1 Siedlungsgebiets- und Bauzonenbewirtschaftung (PDF, 4 Seiten, 96 KB)
- 7.2 Arbeitszonenbewirtschaftung (PDF, 3 Seiten, 98 KB)
- 7.3 Bewirtschaftung von Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen (PDF, 1 Seite, 55 KB)
- 7.4 Bauzonenbewirtschaftung in Wohnschwerpunkten (PDF, 1 Seite, 55 KB)
- W7 (PDF, 1 Seite, 73 KB)