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Planungswegweiser

7. Siedlungsgebiets­bewirtschaftung

Mit dem neuen Raumplanungsgesetz und der Vorgabe der haushälterischen Nutzung des Bodens hat die Aufgabe der Siedlungsgebiets- und Bauzonenbewirtschaftung an Bedeutung gewonnen. Einzonungen können nur in Er­wägung gezogen werden, wenn vorher nachweislich alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, einen örtlich konkreten Flächenbedarf durch Innenentwicklung zu decken.

Das erfordert eine enge Zusammenarbeit aller zuständigen Stellen. Die Siedlungsgebiets- und Bauzonenbewirtschaftung ist daher eine Verbundaufgabe der Gemeinden, regionalen Planungsverbände und des Kantons:

  • Die Gemeinden sorgen für eine regional abgestimmte und effiziente Nutzung des Baulands.
  • Die regionalen Planungsverbände sind für die haushälterische Verwendung der regionalen Siedlungsgebietsreserven zuständig.
  • Der Kanton stellt die haushälterische Ver­wendung der kantonalen Siedlungsgebiets­reserven sicher.