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Boswil/Bünzen – Neue Kantonsstrasse NK 359

Gesamtprojekt

Weitere Informationen über das Projekt

Projektbeschrieb

Die heutige Kantonsstrasse K 359 dient vorwiegend der Anbindung der Gemeinden Bünzen und Boswil an die Zentralstrasse K 124. Sie wird auch vom regionalen Verkehr zwischen Reuss- und Bünztal benutzt. Die Strasse weist mit einer täglichen Belastung von 2'900 Fahrzeugen mässigen Verkehr auf.

Im Innerortsbereich von Boswil quert die Kantonsstrasse K 359 die stark frequentierte SBB-Linie Lenzburg–Rotkreuz. Die häufigen und langen Schliesszeiten führen zu erheblichen Wartezeiten und Rückstaus, welche für die Gemeinden Boswil und Bünzen sowie die Verkehrsteilnehmenden eine unzumutbare Belastung darstellen. Die negativen Auswirkungen machen sich auch für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Radfahrende bemerkbar, zumal die Kantonsstrasse K 359 (Bahnhofstrasse) als Schulweg von Bünzen nach Boswil dient.

Schon in den 1960er Jahren wurden Untersuchungen angestellt, den Niveauübergang zu beseitigen. Es wurden sowohl Unter- wie auch Überführungsvarianten geprüft. Aus dem Vergleich ergab sich als zweckmässige Lösung die Aufhebung des Niveauübergangs mit dem Bau einer Überführung.

Das Generelle Projekt 1993 wurde zum Auflageprojekt weiterentwickelt und liegt nun ausführungsreif vor. In der Projektfortschreibung wurden Anpassungen wie zum Beispiel Kreisel an Stelle von T-Knoten auf Grund neuer Erkenntnisse und überarbeiteter Richtlinien und Normen vorgenommen. Die Kernelemente des Generellen Projekts mit einer neuen Brücke über die SBB-Anlagen und einer Personen- und Fahrradunterführung im Bereich des heutigen Niveauübergangs bleiben jedoch erhalten.

Mit dem vorliegenden Projekt entfallen die teilweise unzumutbar langen Wartezeiten an der stark frequentierten SBB-Linie. Damit wird der Entwicklung der Gemeinden Boswil und Bünzen Rechnung getragen.

Das Vorhaben untersteht nicht der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Unabhängig davon sind entlang den geplanten Strecken landschaftsarchitektonische Gestaltungsmassnahmen sowie ökologische Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen vorgesehen. Diese beinhalten zum Beispiel Baum- oder Heckenpflanzungen sowie die Revitalisierung des Vordermattenbächlis.

Projektpläne

Projektplan mit eingezeichneter neuer Kantonsstrasse NK 353
© Kanton Aargau

Landschaftspflegerischer Begleitplan – Situation 1:500 (PDF, 1 Seite, 1,7 MB)