Hinweis:Limmatsteg Neuenhof–Würenlos
Der neue Limmatsteg zwischen Neuenhof und Würenlos ist seit 2021 mit Beschluss des Grossen Rats im Richtplan auf Stufe Festsetzung eingetragen und bildet einen Teil des damals im Rahmen des Gesamtverkehrskonzepts Ostaargau beschlossenen Velonetzes. Er ist demnach nicht Teil der jetzt im Rahmen des GVK Raum Baden und Umgebung von 2022 bis 2025 erarbeiteten Massnahmen. Trotzdem hat der Gemeinderat Neuenhof – weil er Nutzen des Limmatstegs hinterfragt – an der Sitzung der Behördendelegation vom 1. April 2025 die Streichung des entsprechenden Eintrags aus dem Richtplan beantragt. Die Behördendelegation lehnt eine Streichung des Limmatsteges aus dem aktuell bestehenden Richtplan mit 10 zu 1 Stimmen ab.