Hauptmenü

Teilprojekt Gesamtverkehrskonzept Raum Baden und Umgebung

Gesamtverkehrskonzept (GVK) Raum Baden und Umgebung: GVK-Gemeinderäte einstimmig für Massnahmenpaket mit Zeithorizont 2040

Die Räte der in der Behördendelegation des Gesamtverkehrskonzepts (GVK) Raum Baden vertretenen Städte und Gemeinden stimmen dem GVK-Massnahmenpaket mit Zeithorizont bis 2040 einstimmig zu. Zu den angestrebten langfristigen Richtplan-Einträgen und zu den öV-Korridoren als langfristige Option nach 2040 wurden verschiedene Anträge eingereicht. Die Behördendelegation hat an ihrer Sitzung vom 1. April 2025 diese Anträge behandelt. Zudem hat sie die Diskussion zu den Entscheidungskriterien für den Projektierungsstart einer allfälligen Zentrumsentlastung weitergeführt.

Die Behördendelegation des Gesamtverkehrskonzepts (GVK) Raum Baden und Umgebung hatte festgelegt, dass der am 1. November 2024 von der Behördendelegation einstimmig festgelegte GVK-Massnahmenfächer den neun Gesamt-Gemeinderäten zum Beschluss vorgelegt wird (s. Mitteilung vom 20.11.2024(öffnet in einem neuen Fenster)). Damit soll eine möglichst hohe Verbindlichkeit als Basis für das Richtplanverfahren sowie die Beschlüsse des Regierungsrats und des Grossen Rats erreicht werden. Die Behördendelegation hat zudem entschieden, dass diese Gemeinderats-Beschlüsse in zwei Etappen eingeholt werden sollen. Dies, um den Gemeinderäten genügend Zeit zu geben, die umfangreichen Dossiers zu studieren und zu diskutieren. Die erste Etappe zum GVK-Massnahmenpaket und den angestrebten Richtplaneinträgen hat im Februar und März stattgefunden, die entsprechenden Gemeinderats-Beschlüsse wurden von der Behördendelegation in ihrer Sitzung vom 1. April 2025 diskutiert.

Die neun GVK-Gemeinderäte haben dem Massnahmenfächer mit Zeithorizont 2040 zugestimmt, teilweise mit präzisierenden Erwägungen, Hinweisen, Beschlussergänzungen oder Zusatzbeschlüssen. Zu den angestrebten, langfristigen Optionen nach 2040 hat Neuenhof zum öV-Hauptkorridor Killwangen bis Baden, Brückenkopf Ost und zur Option Zentrumsentlastung lang sowie Wettingen zur S-Bahnhaltestelle Tägerhard abweichende Anträge gestellt. Diese sind im gleichzeitig mit der vorliegenden Medienmitteilung publizierten Beschluss-Protokoll der Behördendelegations-Sitzung vom 1. April 2025 aufgeführt (s. Link unten). Zu den wichtigsten Anträgen hat die Behördendelegation folgende Beschlüsse gefasst:

öV-Hauptkorridor Killwangen–Neuenhof–Wettingen Ost–Baden

Dazu besteht seit 2020 ein Richtplaneintrag im Zwischenergebnis, eine weitere, neue Linienführung über den Bahnhof Wettingen gemäss einer früheren Forderung der Gemeinde Neuenhof ist aufgenommen. Die Behördendelegation hatte beschlossen, dass im Hinblick auf eine Festsetzung im Richtplan als langfristige Option sowohl die Linienführungen über Wettingen Ost als auch via Bahnhof Wettingen beurteilt werden, dies gemäss den bisherigen Beschlüssen als langfristige Option. Nun fordert die Gemeinde Neuenhof, dass die Linienführung über Wettingen Ost (via Limmatstrasse und Tägerhard) aus dem Richtplan zu streichen sei. Gestützt auf die Rückmeldungen aus der Partizipation und die Entscheide im bisherigen GVK-Prozess hat die Behörden-delegation mit 10 zu 1 Stimmen beschlossen, den Antrag abzulehnen.

Zentrumsentlastung (ZEL) "lang"

Die Behördendelegation hat sich einstimmig für die Variante "ZEL lang +“ ("ZEL lang" mit Umfahrung Untersiggenthal) ausgesprochen. Die „ZEL lang“, die nicht Teil des GVK-Massnahmenfächers mit Zeithorizont bis 2040 ist, soll im Richtplan festgesetzt und gleichzeitig erste Vertiefungen zum Thermal- und Grundwasser an die Hand genommen werden. Die Projektierung der "ZEL lang" - über die genannten, ersten Vertiefungen hinaus - soll dann erfolgen, wenn die vorgesehene Wirkungskontrolle einen Bedarf dafür aufzeigt. Der zweite Teil der Variante "ZEL lang +", die Umfahrung Untersiggenthal, bleibt im Richtplan vorerst auf der Stufe Zwischenergebnis und steht somit weiterhin zur Verfügung, um einer allfälligen erheblichen Mehrbelastung durch die "ZEL lang" in Untersiggenthal entgegenzuwirken. Der Gemeinderat Neuenhof lehnt nun die "ZEL lang" ab und stellt den Antrag, dass der entsprechende Eintrag im Richtplan abgelehnt wird. Die Behördendelegation spricht sich auf der Basis der Rückmeldungen aus der Partizipation der Begleitgruppe, der Mobilitätskonferenz und der Entscheide im bisherigen GVK-Prozess mit 10 zu 1 Stimmen gegen diesen Antrag aus.

Brückenkopf Ost

Der Gemeinderat Neuenhof lehnt den Lösungsansatz mit einer möglichen Untertunnelung des Brückenkopfs Ost für den motorisierten Individualverkehr (MIV) ab. Die Behördendelegation lehnt diesen Antrag mit 10 zu 1 Stimmen ab, weil die Ausgestaltung der mittel- und langfristigen Massnahmen am Brückenkopf Ost nochmals vertieft untersucht werden muss. Nur die kurzfristigen Massnahmen zur Stärkung des öV und des Veloverkehrs sind beschlossen. Die Untersuchung der mittel- bis langfristigen Massnahmen soll im Sinne einer ergebnisoffenen Planung – inkl. einer allfälligen Untertunnelung – nach dem Beschluss des Grossen Rates im 2026 starten.

S-Bahn-Haltestelle Tägerhard Wettingen Ost

In ihren bisherigen Beschlüssen hat die Behördendelegation festgelegt, dass die S-Bahn-Haltestelle Tägerhard, die bereits heute auf der Stufe Zwischenergebnis im Richtplan eingetragen ist, als langfristige Option ausserhalb des GVK-Massnahmenfächers bis 2040 zu betrachten ist. Die Gemeinde Wettingen beantragt nun, dass die Haltestelle im Richtplan festzusetzen und die Umsetzung möglichst rasch anzupacken sei. Dies aufgrund einer neuen Ausgangslage, die den Bedarf nach einem S-Bahn-Halt rechtfertigt: Im Tägerhard soll ab 2030 ein neuer Standort eines international tätigen Industrieunternehmens entstehen; am potenziellen neuen Firmenhauptsitz könnten bis 2040 rund 3'000 Arbeitnehmende beschäftigt sein (s. Link unten). Die Behördendelegation anerkennt das Anliegen von Wettingen und beschliesst einstimmig, das Thema ab sofort aus dem GVK herauszulösen. Damit kann der Prozess für die Festsetzung der S-Bahn-Haltestelle Tägerhard im Richtplan umgehend aufgenommen und beschleunigt werden.

Verbindlichkeit der GVK-Massnahmen

Der Gemeinderat Wettingen stellte den Antrag, dass die Bedeutung der Massnahmen, die nicht auf der Richtplan-Gesamtkarte eingetragen werden, geklärt und ihre Verbindlichkeit aufgezeigt wird. Die Behördendelegation hat diesen Antrag einstimmig angenommen. Die rund 50 GVK-Massnahmenblätter werden mit der Zustimmung durch den Grossen Rat für die Behörden ver-bindlich. Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, um GVK-Inhalte verbindlich zu sichern: Bot-schaftstext an den Grossen Rat, Richtplan-Gesamtkarte, Richtplanteilkarten, Richtplantext, Ag-glomerationsprogramm, kommunaler Gesamtplan Verkehr (KGV), regionaler Sachplan, kommunale Bau- und Nutzungsordnung (BNO), kommunale Reglemente, bilaterale Planungsvereinbarungen usw. Nach dem Beschluss des Grossen Rats sind die Massnahmen in der Umsetzungsphase, wo nötig, dem Verfahren entsprechend in weiteren Instrumenten (BNO Parkplätze, KGV "kurze Wege" usw.) zu sichern.

Verkehrsdrehscheibe MIV-öV in Siggenthal-Würenlingen

Der Gemeinderat Untersiggenthal stellte den Antrag, dass die Richtplan-Teilkarte "Kombinierte Mobilität" mit der Verkehrsdrehscheibe MIV-öV am Standort Siggenthal-Würenlingen ergänzt wird (gemäss GVK-Massnahmenblatt BB09(öffnet in einem neuen Fenster)). Die Behördendelegation hat diesem Antrag einstimmig zugestimmt. Die Verkehrsdrehscheibe Siggenthal-Würenlingen ist bereits heute im Richtplan als öV-Drehscheibe mit kantonaler Bedeutung definiert. Nun muss aber auch ihre zusätzliche Bedeutung als MIV-öV-Drehscheibe gemäss GVK Raum Baden und Umgebung im Richtplan ablesbar sein. Wie diese überlagerte Bedeutung im Richtplan aufgenommen werden kann, ist zu klären.

Umsetzungsorganisation: Vorgehen für Entwicklung der Organisation genehmigt

Bereits im Verlauf des letzten Jahres hatte die Behördendelegation beschlossen, dass dieses Gremium in gleicher Zusammensetzung (Gemeinden/Personen) auch während des Richtplanverfahrens 2025/2026 und darüber hinaus mindestens bis zum Vorliegen der angestrebten Planungsvereinbarungen nach dem Beschluss des Grossen Rats bestehen bleibt. Zudem hat sie festgelegt, dass für die Phase nach dem Richtplan-Beschluss des Grossen Rats voraussichtlich ab dem Jahr 2026 eine Umsetzungskontrolle mit einer entsprechenden Umsetzungsorganisation etabliert wird. Diese Organisation soll aus Vertretenden der neun GVK-Gemeinden, der Repla Baden Regio, der Repla Zurzibiet und des Kantons zusammengesetzt sein. Nun hat die Behördendelegation einstimmig das von der Projektleitung vorgeschlagene Vorgehenskonzept zur gemeinsamen Entwicklung der Umsetzungsorganisation genehmigt. Als nächster Schritt werden mit den Vertretenden verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der künftigen Umsetzungsorganisation geklärt – etwa zu Funktion, Rolle, Gremien, Zuständigkeiten, Zusammenarbeit, Instrumente, Organisationsform und Finanzierung. Das Ziel ist, dass sich dieses Gremium im 1. Quartal 2026 konstituiert.

Die nächsten Schritte

Die Behördendelegation wird die Diskussion zu den Entscheidungskriterien für den allfälligen Start einer Projektierung der ZEL in ihrer Sitzung vom 20. Mai 2025 weiterführen. Danach startet die zweite Etappe der Gemeinderats-Beschlüsse zum GVK-Gesamtdossier inkl. den Entscheidungskriterien. Ein Element des Dossiers ist der GVK-Gesamtbericht, der von der Behördendelegation am 1. April 2025 bereits zur Kenntnis genommen und für die zweite Etappe der Gemeinderats-Beschlüsse freigegeben wurde. Die Gemeinderäte haben die Möglichkeit, vor ihrem Beschluss die Projektleitung einzuladen, um Fragen zu den vorgeschlagenen Entscheidungskriterien zu klären. Sobald die zweite Runde der Gemeinderats-Beschlüsse vorliegen, wird die Behördendelegation die GVK-Planung abschliessen und das Dossier dem Regierungsrat überreichen. Die zur Umsetzung vorgeschlagenen Massnahmen sowie die beantragten Richtplananpassungen werden schliesslich durch den Beschluss des Grossen Rats für die Behörden verbindlich. Dieser Beschluss wird per Mitte 2026 angestrebt.

Hinweis:Limmatsteg Neuenhof–Würenlos

Der neue Limmatsteg zwischen Neuenhof und Würenlos ist seit 2021 mit Beschluss des Grossen Rats im Richtplan auf Stufe Festsetzung eingetragen und bildet einen Teil des damals im Rahmen des Gesamtverkehrskonzepts Ostaargau beschlossenen Velonetzes. Er ist demnach nicht Teil der jetzt im Rahmen des GVK Raum Baden und Umgebung von 2022 bis 2025 erarbeiteten Massnahmen. Trotzdem hat der Gemeinderat Neuenhof – weil er Nutzen des Limmatstegs hinterfragt – an der Sitzung der Behördendelegation vom 1. April 2025 die Streichung des entsprechenden Eintrags aus dem Richtplan beantragt. Die Behördendelegation lehnt eine Streichung des Limmatsteges aus dem aktuell bestehenden Richtplan mit 10 zu 1 Stimmen ab.