Informationen zur Verteilung leitungsgebundener Energie im Kanton Aargau (Netzgebiete, Hochspannungsleitungen sowie Gasleitungen).
Energieverteilung
Nicht nur die zeitgerechte Bereitstellung der benötigten Energie ist für den Wirtschaftsstandort wichtig, sondern in gleichem Masse die zuverlässige und leistungsfähige Verteilung. Dies gilt nicht nur für die elektrische, sondern für jede Form leitungsgebundener Energie.
Netzgebiete
Netzgebiete sind geografische Räume, innerhalb derer Bezüger von leitungsgebundener Energie durch Leitungsnetzbetreiber versorgt werden. In Umsetzung des Artikels 5 des Bundesgesetzes vom 23. März 2007 über die Stromversorgung (Stromversorgungsgesetz, StromVG) bezeichnet der Kanton Aargau die Gebiete, in denen eine Betreiberin oder ein Betreiber eines elektrischen Versorgungsnetzes seine Kunden mit Energie beliefert.
Hochspannungsleitungen
Als Standortkanton grosser Energieerzeugungsanlagen und Grenzkanton mit Verbindung zum europäischen Hochspannungsnetz verfügt der Kanton Aargau über ein ausgedehntes Netz von Hochspannungsleitungen im Bereich regionaler, nationaler und internationaler Energieversorgung.
Hochspannungsanlagen
Das Erstellen oder Ändern von Starkstromanlagen, wie zum Beispiel Hochspannungsleitungen, erfordert eine Plangenehmigung durch den Bund. Die entsprechende Genehmigungsbehörde ist das Eidgenössische Starkstrominspektorat. Kantonale oder kommunale Bewilligungen sind nicht erforderlich, Kanton und Gemeinden können jedoch zu einem entsprechenden Gesuch Stellung nehmen.
Die Fachverantwortung innerhalb des Kantons Aargau wird durch die Abteilung Energie wahrgenommen. Sie ist bezüglich der strategischen, langfristigen Entwicklung des Transportnetzes mit der Swissgrid als Netzbetreiberin in Kontakt. Die administrative Abwicklung und Koordination eines Plangenehmigungsgesuchs innerhalb der kantonalen Verwaltung liegt bei der Abteilung für Baubewilligungen.
Mobilfunkantenne auf Hochspannungsmasten
Fragen zu Mobilfunkanlagen auf Hochspannungsmasten im Kanton Aargau sowie zu entsprechenden Baugesuchen richten Sie bitte an die betroffene Standortgemeinde.
Gasleitungen
Als Grenzkanton und mit zentraler Lage im Mittelland verfügt der Aargau über ein dichtes Netz internationaler, nationaler und regionaler Gasversorgungsleitungen. Er nimmt auch die Aufsichtspflicht über die regionalen und kommunalen Versorgungsnetze wahr.
Hochdruck-Erdgasleitungen
Die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde bei Hochdruck-Erdgasleitungen mit einem Betriebsdruck über 5 bar ist das Eidgenössische Rohrinspektorat (ERI).
Erdgasleitungen
Die Bewilligungsbehörde für Erdgasleitungen mit einem Betriebsdruck von 1 bis 5 bar ist das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen.
Gasanlagen
Die Aufsichtsbehörde für Gasanlagen im Kanton Aargau ist das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Energie (siehe Kontaktbox).
Fragen zu Erdgasleitungen und -anlagen sowie zu den Plangenehmigungsverfahren mit oder ohne öffentliche Planauflage von Gasleitungen in den Gemeinden richten Sie bitte an die Abteilung für Baubewilligungen.
Hochspannungsleitungen
- Vollzugshilfe des Bundesamtes für Umwelt (BAFU): Mobilfunk- und WLL-Basisstationen (PDF, 110 Seiten, 933 KB)
- Bundesamt für Energie (BfE) zum Thema Schweizer Stromnetz
Gasleitungen
- Weitere Informationen zu Baubewilligungen ausserhalb Bauzonen:
Plangenehmigungsverfahren bei Gasleitungen - Gasgeruch kann auf eine grosse Gefahr hindeuten und darf auf keinen Fall ignoriert werden. Verhaltensempfehlungen lesen Sie auf der Seite Gasgeruch.
Rechtliche Grundlagen
Stromversorgungsgesetz (SR 734.7), Art. 5
Hochspannungsleitungen und Mobilfunkanlagen auf Hochspannungsmasten unterstehen dem Elektrizitätsgesetz:
Elektrizitätsgesetz (SR 734.0)