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Für Gemeinden

Fachgruppe Solaranlagen

Gemeinden können zur fachlichen Unterstützung bei der Beurteilung von Solaranlagen im Melde- oder Baubewilligungsverfahren auf eine vom Kanton ins Leben gerufene "Fachgruppe Solaranlagen" zurückgreifen und eine unabhängige und unverbindliche Zweitmeinung einholen.

Die Fachgruppe Solaranlagen hat keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis, sondern nimmt eine rein unterstützende Funktion gegenüber den Vollzugsbehörden ein. Ihr kommt auch nicht die Stellung einer unabhängigen Expertenmeinung zu. Die Fachgruppe steht ausschliesslich den kommunalen Vollzugsbehörden (Gemeinderat) für die Beurteilung von Melde- oder Baubewilligungsverfahren von Solaranlagen zur Verfügung.