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Strategie energieAARGAU

Solaroffensive im Aargau

Solarpanels auf einem Hausdach in der Region Zofingen. Im Hintergrund ist das Siedungsgebiet zu sehen.
© eco energie a+ ag

Der Kanton Aargau fördert den Ausbau der Photovoltaik mit einer Solaroffensive. Damit will er einen Beitrag zum Erreichen der energie- und klimapolitischen Ziele (Netto-Null bis 2050) leisten.

Schweizweit ist ein Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2050 auf rund 39 Terawattstunden notwendig, um das Ziel Netto-Null erreichen zu können. Für den Aargau bedeutet dies unter anderem, dass die Stromproduktion auf erneuerbare Energien umgestellt werden muss. Einen Schwerpunkt setzt der Regierungsrat deshalb bei der Photovoltaik (PV). Mit der Solaroffensive soll die Erzeugung von Solarstrom im Aargau kontinuierlich ausgebaut werden.

Strategie mit Zukunft

Das strategische Ziel der Solaroffensive des Kantons Aargau richtet sich an der kantonalen Strategie energieAARGAU, an der Klimastrategie des Kantons sowie am nationalen Ziel von netto Null Treibhausgasen bis 2050 aus. Gemäss einer Studie Infras/TEP-Energy (s. Link unten) weist der Kanton ein Potenzial von 5'350 Gigawatt-Stunden (GWh) auf. Der Kanton verfügt somit über die Möglichkeit, seinen, gemessen an der Bevölkerung, anteilsmässigen Beitrag von 2'977 GWh an das nationale PV-Ziel bis ins Jahr 2050 zu leisten. Um das strategische Ziel zu erreichen, müssen die Installationsraten zeitnah stark ansteigen. Der Regierungsrat setzt sich deshalb für eine rasche, wirtschaftliche und effiziente Ausschöpfung des Solarpotenzials ein – in erster Linie auf den Dächern der Gebäude im Kanton Aargau.

Die für eine kantonale Solaroffensive zweckmässigen Massnahmen wurden in sechs Handlungsfelder gruppiert und überblicksmässig zusammengefasst. Der Regierungsrat wird die Massnahmen in den ersten vier Handlungsfeldern fortführen beziehungsweise neu umsetzen. Die Solaroffensive soll in mehreren Schritten umgesetzt werden. In einem ersten Schritt sollen kostengünstige und rasch umsetzbare Vorhaben in den Bereichen Information und Beratung, Förderung Grossanlagen sowie Vorbildwirkung Kanton realisiert werden. Mit einem Gesamtbetrag von 1,9 Millionen Franken können über den Zeitraum 2022 bis einschliesslich 2025 erste Massnahmen getestet und umgesetzt werden.

Handlungsfelder und Massnahmen

Information und Beratung

Die Information und Beratung sind von zentraler Wichtigkeit, damit Massnahmen in anderen Bereichen ihre volle Wirkung entfalten können. Mit der energieberatungAARGAU verfügt der Kanton bereits über eine etablierte Fachstelle mit einem breiten Netzwerk. Diese spielt bei der vermehrten Informations- und Beratungstätigkeit eine zentrale Rolle.

Massnahmen:

  • Sensibilisierung Gemeinden; Information der Gemeinden zum Ortsbildschutz; Best Practices BNO, um PV zu ermöglichen
  • energieberatungAARGAU: Beratung zur Eigenstromerzeugung
  • Kommunikationsoffensive zum kantonalen Massnahmen-Paket
  • Optimierung der Grundlagen für Bauherrschaften und Planungsfachleute / Publikation von PV-Handlungsempfehlungen zuhanden Architekt/innen, Bauherrschaften, Gemeinden / Information und Beratung zu technischen Vereinfachungen
  • Initiierung und Unterstützung Grundlagen/Tools für die Erfolgskontrolle und Bekanntmachung bei Gemeinden
  • Infokampagne des Solarstromausbaustands auf Kantonsgebiet durch den Kanton
  • Vernetzung/Animation grosser professioneller Immobilieneigentümerschaften
  • Gemeinden unterstützen, um abgestimmte PV-Bewilligungspraxis zu erreichen (unter anderem Aktualisierung kantonale Broschüre "Solaranlagen – Grundlagen zur Erstellung")
  • Information zu PV-Anlagen, die auf denkmal- und ortsbildgeschützten Gebäuden realisiert wurden (Merkblatt Energie und Baukultur ergänzen)
  • Information zum Ermöglichen von Dachbörsen
  • Solarquartiere ermöglichen

Vorbildwirkung Kanton

Der Kanton hat bei seiner Solaroffensive eine wichtige Vorbildfunktion. Mit einer glaubwürdigen und ambitionierten Vorbildrolle kann der Kanton die Wirkung von weiteren Massnahmen durch Private und die Wirtschaft positiv beeinflussen. Zusätzlich hat der Grosse Rat Ende November 2021 eine Motion zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen (PV) auf kantonalen Liegenschaften überwiesen. Dadurch hat das Kantonsparlament den klaren Auftrag erteilt, dass PV-Anlagen nicht nur zu prüfen sind, sondern wo immer möglich geplant werden müssen und eine Begründungspflicht besteht, wenn von diesem Grundsatz abgewichen wird.

Massnahmen:

  • Standardmässige Prüfung PV bei Neubau durch die Abteilung Immobilien Aargau (IMAG)
  • Standardmässige Prüfung PV bei Dachmodernisierungen durch IMAG (Bestandsbauten)
  • Standardmässige Prüfung von Fassadenanlagen bei Gebäuden im Kantonseigentum sowie auf kantonsnahen Gebäuden durch IMAG
  • Information über Vorbildprojekte des Kantons
  • PV-Anlagen auf, an, über bestehender kantonaler Tiefbau-Infrastruktur erstellen
  • IMAG setzt sich bei gemieteten Liegenschaften für PV-Anlagen ein

Einsatz des Kantons für Massnahmen auf übergeordneter Ebene

Um das national gesetzte Ziel zum PV-Ausbau zu erreichen, sind Massnahmen auf allen drei Staatsebenen notwendig. Installationspflichten im Gebäudebereich und kantonale Zusatzförderungen fallen in den Kompetenzbereich der Kantone. Auf nationaler Ebene sind weitere stark wirksame Massnahmen angesiedelt – beispielsweise könnten generell erhöhte minimale Rückspeisetarife, optimierte Förder- oder Ausschreibungssysteme (gleitende Marktprämie, Einspeisevergütung statt Einmalvergütung) oder Quotenmodelle mit verbindlich festgelegten Ausbauzielen dem Solarstromanlagenausbau in der Schweiz einen deutlichen Schub verleihen. Der Kanton plant nun im Rahmen der Solaroffensive eine zeitnahe, auf Massnahmen mit den höchsten kurzfristigen Umsetzungschancen fokussierte und mit anderen Kantonen und Städten koordinierte Intensivierung des Lobbyings auf Bundesebene, damit schweizweit stärker wirkende Massnahmen umgesetzt werden.

Massnahmen:

  • Gesetzlich vorgeschriebener Ausbaupfad
  • Saisonalisierung von Stromtarifen und Harmonisierung von minimalen Solarstrom-Rückliefertarifen
  • Umsetzung von Freiflächenanlagen ausserhalb Bauzone (insbesondere für Winterstrom)
  • Intensivierung und ggf. Optimierung der finanziellen "Breitenförderung" des Anlagenzubaus

Aus- und Weiterbildung

Auf dem Arbeitsmarkt finden sich heute praktisch keine Fachleute, die über eine Ausbildung im Bereich Photovoltaik verfügen. Um die heute auf tiefem Niveau verharrende Ausbaurate der PV zu beschleunigen, braucht es unter anderem entsprechende Branchenkapazitäten und Fachleute. Deshalb braucht es für eine kantonale Solaroffensive auch im Handlungsfeld "Aus- und Weiterbildung" vermehrte Anstrengungen und zusätzliche Massnahmen.

Massnahmen:

  • Mitinitiierung und Unterstützung von Aktivitäten auf Bundesebene im Bereich Aus- und Weiterbildung von Fachkräften mit Fokus auf den Solarstromanlagenausbau
  • Planer/innen: Förderung der Fortbildung mit PV-Bezug bei Architektur/Planung
  • energieberatungAARGAU: finanzielle Unterstützung von Schulungen im Bereich PV

Finanzielle Förderung (wird nur teilweise umgesetzt)

Eine finanzielle kantonale Zusatzförderung fällt in die Kompetenz des Kantons und beschleunigt mit dem Setzen von finanziellen Anreizen den Ausbau von PV.

Folgende Massnahmen sind bereits in der Umsetzung oder lanciert:

Folgende Massnahmen werden nicht weiterverfolgt

Um sie umzusetzen, wären ein entsprechendes Förderprogramm oder gesetzliche Anpassungen notwendig. Ebenfalls müssten für ihre zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Dafür wäre eine Botschaft an den Grossen Rat erforderlich.

Massnahmen:

  • Kantonale Förderung für Dachanlage von Bestandsbauten
  • Kantonale Förderung für Dachanlage von Neubauten
  • Finanzielle Zusatzförderung zur nationalen Breitenförderung
  • Bestandsbauten: kantonale Förderung für Fassadenanlagen
  • Spezielle Investitionsbeiträge an Neubauten oder Umbauten mit Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
  • Bestandsbauten und Neubauten: Bonus für dachflächenfüllende Anlagen
  • Keine steuerliche Belastung von Erträgen aus Rückspeisungen

Vorschriften, Verpflichtungen (wird nicht umgesetzt)

Um dem Ausbau der PV den notwendigen Schub zu verleihen, wären auf kantonaler Ebene wirkungsvoll ausgestaltete gesetzliche Installationspflichten im Gebäudebereich notwendig. Als Schlüsselmassnahmen sieht die Studie Infras/TEP Energy einerseits Installationspflichten im gebäudegebundenen Bereich vor. Bei Neubauten sind diese zeitnah (bis 2025) einzuführen. Im Bestand wären die Eingriffstiefen und die Ausgestaltungsvarianten zu prüfen. Andererseits schlägt die Studie auch Installationspflichten im Bereich nicht gebäudegebundener Solarstromanlagen vor.

Um die in der folgenden Tabelle aufgeführten Massnahmen umzusetzen, wären entsprechende rechtliche Anpassungen auszuarbeiten. Dafür wäre eine Botschaft erforderlich.

  • Generelle Installationspflicht bei Neubauten
  • Generelle Installationspflicht im Bereich nicht-gebäudegebundener Solarstromanlagen (Parkplätze, Strassen, Böschungen)
  • Bestandsbauten: Installationspflicht im Rahmen von Dachmodernisierungen
  • Bestandsbauten: Installationspflicht PV-Anlage bei Installation von Wärmepumpe (WP)
  • Kantonales Rückliefertarifsystem
  • Vorgabe im Richtplan zur Ermöglichung von Dachbegrünung und Installation von PV in der kommunalen Raumentwicklung (Allgemeine Nutzungs- und Sondernutzungsplanung)
  • Ermöglichen einer Agri-Photovoltaik-Zone
  • Installationspflicht dachflächenfüllende Anlage Neubau
  • Installationspflicht Fassaden-Anlage Neubau
  • Variante: Installationspflicht kombiniert mit kantonaler Zusatzförderung für grosse Fassaden-Anlagen
  • Bestandsbauten: Installationspflicht dachflächenfüllende Anlage bei Dachsanierung und WP-Installation
  • Kantonale Abgabe auf Strom
  • Quotenmodell für Stromlieferung auf Kantonsgebiet
  • Standardstrommix in Grundversorgung mit Solarstrom
  • EVU fördern den Anlagenausbau durch direkte oder indirekte Beiträge
  • Virtuelle ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) ermöglichen

Solarenergie selbst nutzen

Unter Einhaltung von gestalterischen Vorgaben sind Solaranlagen lediglich meldepflichtig. Ansonsten wird eine Baubewilligung benötigt.