Fragen und Beratungen
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und für Beratungen telefonisch zur Verfügung: +41 62 835 45 40.
Von Heizungsersatz über E-Mobilität bis zur Photovoltaik – Die energieberatungAARGAU bietet Angbote für Private und Unternehmen in den Bereichen Projektberatung, Gebäudeanalyse, (Machbarkeits-)Studien sowie Bauausführung, welche durch den Kanton finanziell unterstützt werden. Die neutralen Energiefachpersonen stehen für Fragen und Beratungen rund um die Förderangebote zur Verfügung.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und für Beratungen telefonisch zur Verfügung: +41 62 835 45 40.
Informationen zu Massnahmen, Vorgehensweisen oder Förderungen im Zusammenhang mit Modernisierungen, Um- oder Neubauten sowie Antworten zu Vorschriften, Normen oder Technik aus dem Bereich Energie erhalten Sie bei der energieberatungAARGAU. Diese Dienstleistung des Kantons Aargau ist kostenlos. Ansprechstelle für weiterführende Beratungen ist ebenfalls die energieberatungAARGAU. Details zu den Angeboten und zu den Förderbeiträgen finden Sie im PDF Förderprogramm des Kantons Aargau, Version 1. April 2023 (PDF, 35 Seiten, 6,1 MB) oder weiter unten auf dieser Seite.
Mit der Grobberatung werden Fragen im Bereich der Haustechnik und/oder zur Gebäudehülle oberflächlich analysiert und grob beantwortet. Die Beratung erfolgt in der Regel vor Ort. Dabei sind folgende Themen möglich:
Gebäudehülle:
Haustechnik:
Allgemein:
Die im persönlichen Gespräch erteilten Informationen werden in einem Kurzbericht festgehalten und den Beratungsempfängern abgegeben.
Kundenbeteiligung: ab Fr. 150.–
Förderbeitrag Kanton: Fr. 350.–
Mit der Beratung werden Fragestellungen zur Eigenstromproduktion, zur Optimierung des Eigenverbrauchs oder zur Ladeinfrastruktur für E-Mobilität beantwortet. Aussagen zu Abhängigkeiten zwischen Gebäudehülle, Gebäudetechnik, Solaranlage, Batteriespeicher und Elektromobilität bringen weiteren Mehrwert. Die Beratung erfolgt in der Regel vor Ort.
Photovoltaikanlage
Eigenverbrauchsoptimierung
Elektromobilität
Allgemein
Die im persönlichen Gespräch erteilten Informationen werden in einem Kurzbericht festgehalten und den Beratungsempfängern abgegeben.
Kundenbeteiligung: ab Fr. 150.–
Förderbeitrag Kanton: Fr. 350.–
Mit der Impulsberatung "erneuerbar heizen" wird aufgezeigt, wie Heizungen in Wohngebäuden durch nachhaltige und ökologische Heizsysteme ersetzt werden können. Die Beratung erfolgt vor Ort.
Die im persönlichen Gespräch erteilten Informationen werden auf einer Checkliste festgehalten und dem Beratungsempfänger abgegeben.
Falls auch Aussagen zur Geäudehülle oder dem Einsatz von Photovoltaikanlagen gewünscht sind, kann die Impulsberatung mit einer Grobberaung kombiniert werden. Bedingung dafür ist, dass die Beratungen über die energieberatungAARGAU gebucht werden müssen.
Kundenbeteiligung: keine
Die Kosten für die Impulsberatung "erneuerbar heizen" werden vollumfänglich durch EnergieSchweiz übernommen.
Bei der Kombination mit einer Grobberatung fallen für den Kunden Kosten ab Fr. 150.- an.
Die Beratung soll der Eigentümergemeinschaft Wege aufzeigen, wie sie Entscheidungsgrundlagen für anstehende Modernisierungen in Bezug auf die Haustechnikanlagen oder der Gebäudehülleerarbeiten lassen können. Das Beratungsangebot ist in Modulen aufgebaut. Die Eigentümergemeinschaft entscheidet nach Bedarf, welche Module gewünscht sind. Die Begleitung kann nach Abschluss jedes einzelnen Moduls beendet werden. Die Beratung soll helfen, dass Entscheidungen mit einem langfristigen Horizont gefällt werden können, welche sowohl ökonomische wie ökologische Aspekte berücksichtigt.
Aus dieser Beratung sollen unter anderem folgende weiterführende Arbeiten ausgelöst werden können:
Die Eigentümergemeinschaft kann durch den ganzen Prozess der Erarbeitung und Beschaffung von Entscheidungsgrundlagen begleitet und unterstützt werden. Eine Unterstützung mittels Mediation ist in jedem Modul möglich. Eine Mediation im Umfang von 3 Stunden wird durch den Kanton übernommen.
Kosten
Kundenbeteiligung: ab Fr. 150.–
Förderbeitrag Kanton: Fr. 1’650.–
Unterstützung bei der Formulierung eines Auftrages für eine Ingenieurdienstleistung und der Suche nach möglichen Dienstleistern.
Kosten
Kundenbeteiligung: ab Fr. 150.–
Förderbeitrag Kanton: Fr. 350.–
Kosten
Kundenbeteiligung: ab Fr. 150.–
Förderbeitrag Kanton: Fr. 450.–
Bevor das geplante Projekt in die Detailbearbeitung respektive zur Ausführung kommt, können Bauherren zusammen mit ihren Projektbeteiligten, wie Architekten und/oder Haustechnikplanern, ihr Vorhaben durch Energieberatende auf energetische Optimierungen und den rationellen und umweltschonenden Einsatz von Energie prüfen lassen. Die Beratung erfolgt in der Regel im Büro der Energieberatenden. Dabei sind folgende Themen möglich:
Gebäudehülle:
Haustechnik:
Die im persönlichen Gespräch erteilten Informationen werden in einem Kurzbericht festgehalten und den Beratungsempfängern abgegeben.
Kundenbeteiligung: ab Fr. 200.–
Förderbeitrag Kanton Fr. 400.–
Unter Berücksichtigung der baukulturellen Relevanz der Schutzansprüche sowie der besonderen bauphysikalischen Bedingungen soll der Erhalt der Bausubstanz sichergestellt werden. Folgende Objekte können von diesem Angebot profitieren:
Grundlagen:
Betrieb und Nutzung:
Gebäudemodernisierung:
Energie- und Haustechnik:
Umsetzung:
Die im persönlichen Gespräch erteilten Informationen werden in einem Bericht festgehalten und dem Beratungsempfänger abgegeben. Werden mehrere Gebäude gleichzeitig analysiert, wird im Bericht auf jedes Gebäude einzeln eingegangen.
Die Beratung wird pro beheiztes Gebäude gefördert. Bei der Erstberatung sollen alle Gebäude am Standort und pro Körperschaft begutachtet werden. Werden gleichzeitig mehrere Gebäude am selben Standort und derselben Körperschaft untersucht, können die Förderbeiträge für maximal drei Gebäude kumuliert werden.
Kundenbeteiligung: ab Fr. 200.–
Förderbeitrag Kanton: Fr. 600.– (pro Gebäude)
Die Beratung zeigt, wie der direkte Energieeinsatz in einem landwirtschaftlichen Betrieb optimiert, die Effizienz der eingesetzten Energie gesteigert und die Energiekosten gesenkt werden können. Die Beratung umfasst die Innenwirtschaft, die landwirtschaftlichen Gebäude, den Einsatz von Traktoren und Maschinen und zeigt das Potenzial für die Produktion erneuerbarer Energien auf.
Der Landwirt stellt dem Berater vorab den Betriebsspiegel und die Verbrauchsdaten zur Verfügung. Die Beratung vor Ort dauert rund zwei Stunden. Der Berater erarbeitet einen Bericht, welcher dem Landwirt folgende Informationen liefert:
Beratungsbericht mit Massnahmenkatalog und Empfehlungen.
Kundenbeteiligung Fr. 250.–
Förderbeitrag Kanton Fr. 800.–
Die Beratung für Industrie, Gewerbe und Dienstleistung soll die Steigerung von Energieeffizienzpotenzialen in den Bereichen Betrieb, Unterhalt sowie Prozesse und Produktion ermitteln. Einfache Massnahmen und weitere Planungsschritte sind aufzuzeigen. Die Beratung erfolgt in der Regel vor Ort. Dabei sind folgende Themen möglich:
Haustechnik:
Prozesse / Produktion:
Die im persönlichen Gespräch erteilten Informationen werden in einem Kurzbericht festgehalten und den Beratungsempfängern abgegeben.
Kundenbeteiligung Fr. ab 500.–
Förderbeitrag Kanton Fr. 450.–
Vorortberatung für KMU zur groben Potenzialabschätzungund Evaluation eines weiterführenden
Beratungsprodukts wie beispielsweise:PEIK, Industrie / Gewerbe / Dienstleistung, energoPREMIUM, etc.
Schriftlicher Kurzbericht inklusive Erhebung eines Unternehmensspiegels und Empfehlungen für weiterführende Beratungen.
Kundenbeteiligung: ab Fr. 150.–
Förderbeitrag Kanton: Fr. 350.–
Mit dem GEAK Plus erhalten Liegenschaftsbesitzer eine Analyse des energetischen Zustands und der Effizienz ihres Gebäudes. Der Zustand wird auf der Energieetikette in den Klassen A (sehr effizient) bis G (wenig effizient) angezeigt.
Im Beratungsbericht wird in mindestens zwei bis drei Varianten mit konkreten Massnahmen aufgezeigt, wie das Gebäude im Bereich Energieeffizienz optimiert und modernisiert werden kann. Weiter wird aufgezeigt, welche Wirkung und Kosten die einzelnen Massnahmen verursachen und wieviel Fördergelder beantragt werden könnten.
Leistungen GEAK Plus:
GEAK Plus
Kundenbeteiligung: gemäss Offerte Energieberatende bzw. GEAK-Experten
Förderbeitrag Kanton:
Hinweis
GEAK-Experten finden Sie auch unter www.geak.ch
Mit dem Modernisierungskonzept soll vor Beginn der Ausführungsplanung ein Konzept erarbeitet werden, bei dem sichergestellt wird, dass energetisch sinnvolle und auf die effektiven Kundenbedürfnisse und Nutzungsstrategien ausgerichtete Massnahmen getroffen werden, dies unter Berücksichtigung der technisch und wirtschaftlich optimalen Reihenfolge.
Diese Konzepterarbeitung erfolgt in der Regel im Anschluss an eine Energieberatung.
Grundlagen:
Gebäudemodernisierung:
Energie- und Haustechnik:
Finanzierung / Wirtschaftlichkeit:
Umsetzung:
Strategisches Modernisierungskonzept
Musterbeispiel Modernisierungskonzept (PDF, 90 Seiten, 18,8 MB)
Förderbeitrag Kanton Fr. 1'500.–
Kundenbeteiligung gemäss Offerte Konzeptersteller
Wird ein Modernisierungskonzept erarbeitet, kann gleichzeitig ein GEAK® Plus erarbeitet werden, welcher auch gefördert wird (Förderbeitrag gemäss GEAK® Plus)
Unterstützt werden Machbarkeitsstudien für grosse Produktionsanlagen im Bereich erneuerbarer Energien, Potenzialanalysen für Abwasserwärmenutzung, Nutzung von Biomasse sowie für die Erstellung von Nah- und Fernwärmenetzen. Der Schwerpunkt der Machbarkeitsstudie muss auf der Nutzung erneuerbarer Energien liegen. Darin wird die technische Umsetzbarkeit unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Aspekten aufgezeigt. Reine Planungsaufgaben gelten nicht als Machbarkeitsstudie.
Beilagen Unterstützungsantrag:
Machbarkeitsstudie
Förderbeitrag Kanton
max. 50%, höchstens Fr. 5'000.–
Kundenbeteiligung gemäss Offerte Studienverfasser.
Die Realisierungsbegleitung hilft bei der Umsetzung der geplanten Massnahmen, damit Gebäude die angestrebten tieferen Energieflüsseeffektiv einhalten und so auch die ökonomischen und ökologischen Ziele erfüllen werden.
Dies sind:
Leistungen
Vor einer Realisierungsbegleitung muss eine Beratung der energieberatungAARGAU durchgeführt worden sein. Die Impulsberatung «erneuerbar heizen» zählt nicht dazu.
Die erbrachten Leistungen werden in einem Arbeitsrapport und einem Kurzbericht zusammengefasst.
Kundenbeteiligung: Differenz zum Stundenhonorar
Förderbeitrag Kanton: Fr. 100.– pro Stunde (max. 50 Stunden pro Fall)
Mit dem standardisiertes Prüfverfahren mit zweckmässigen Prüfpunkten und Baubegleitungenwerden allfällige Abweichungen für die Erreichungder Minergie-Anforderungen laufend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt in der Ausführungsund Abnahmephase festgestellt.
Dieses Angebot gilt nur für Minergie-zertifizierte Gebäude und richtet sich somit an Neubauten oder Gesamtmodernisierungen.
Leistungen
Fällt die Prüfung der MQS Bau-Dokumentationpositiv aus, so kann die Zertifizierungsstelle die Auszeichnung «MQS Bau-geprüft» erstellen.
Die Auszeichnung "MQS Bau-geprüft" kann allerdings nur dann ausgestellt werden, wenn mindestens gleichzeitig das definitive Minergie-Zertifikat vergeben werden kann.
Im Namen der energieberatungAARGAU stehen aktive Energieberaterinnen und -berater im Vertragsverhältnis mit dem Kanton Aargau. Der Beitrag des Kantons Aargau an die Beratungsangebote wird direkt an die jeweiligen Energieberatenden ausgerichtet.
Weiterführende Aufträge, welche sich aus der Vorgehensberatung ergeben, dürfen nur angenommen werden, wenn der Hauseigentümer dies ausdrücklich wünscht und er darauf hingewiesen wurde, dass diese Folgeaufträge nicht im Rahmen des Energieberatungsmandats ausgeführt werden. Das Vertragsverhältnis zwischen den Hauseigentümern und den Energieberatenden ist privatrechtlicher Natur.
Beratungsdienstleistungen sind keine Ingenieurdienstleistungen im Sinne von Ausschreibungs- oder Ausführungsplanungen.
Die Energieberaterinnen und Energieberater müssen hohe Anforderungen an die Ausbildung und ihre Erfahrung ausweisen um für die energieberatungAARGAU tätig sein zu können. Sämtliche erstellten Berichte müssen dem Kanton zu Verfügung gestellt werden und werden stichprobenartig kontrolliert.
Beratungsempfängerinnen und Beratungsempfänger können mittels anonymisierter Umfrage eine Rückmeldung zum Beratungsangebot an die Abteilung Energie abgeben.
Bitte beachten Sie die Bedingungen zu den Beratungen im Förderprogramm.
Informationen zu Förderprogrammen finden Sie unter
Förderungen
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