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Kinder und Jugendliche

Sonderschulen und besondere Berufsbildungsangebote

Der Kanton Aargau stellt für Menschen mit Behinderungen eine angemessene Sonderschulung zur Verfügung, wie dies die Bundesverfassung verlangt. Anschliessend stehen besondere Berufsbildungsangebote zur Verfügung.

Sonderschulen

Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, bei denen der Regelschulbesuch auch mit individuellen Unterstützungsangeboten nicht möglich ist.

Ein Besuch der Sonderschule kann, insbesondere bei kognitiver Beeinträchigung, bis zum 18. respektive 20. Lebensjahr dauern.

Sonderschulen sind Teil der Aargauer Volksschule und gehören zum öffentlichen Schulangebot. Für alle Volksschüler gilt die Schulgesetzgebung. Demnach hat jedes Kind und jeder Jugendliche mit Aufenthalt im Kanton Anspruch, eine öffentliche Schule zu besuchen, die seinen Fähigkeiten entspricht.

Die Sonderschulen bieten Unterricht, Erziehung, Betreuung, therapeutische Massnahmen, Verpflegung, notwendige Transportkosten sowie falls erforderlich Unterkunft bei Schulung in einer stationären Einrichtung (Schulheime).

Als Sonderschulen gelten Tagessonderschulen (nur Schulung) und Schulheime (Schulung und Wohnen). Zu den Sonderschulen gehören auch Sonderkindergärten und Sprachheilkindergärten

Heilpädagogische Werkstufe

Eine weitere Option für heilpädagogische Schülerinnen und Schüler ist die Heilpädagogische Werkstufe. Die heilpädagogische Werkstufe (auch Sonderwerkunterricht) ist ein weiterführendes Bildungsangebot der Heilpädagogischen Schule (HPS) in der nachobligatorischen Schulzeit und gleichzeitig eine Vorbereitung auf eine erstmalige berufliche Ausbildung.

Voraussetzungen

Für die Zuweisung eines Kindes oder Jugendlichen mit Behinderungen in eine Sonderschule bedarf es eines Abklärungsberichts des SPD und eines Beschlusses der zuweisenden Behörde (Ausnahme: Spitalsonderschulung). Die Anmeldung der Platzierung beim Kanton erfolgt danach jeweils durch die Einrichtung.

Finanzierung

Die Eltern und die Wohngemeinden leisten einen Beitrag an die Kosten des Aufenthalts von Kindern und Jugendlichen in Sonderschulen im Kanton Aargau und in anderen Kantonen.

Aufenthaltsbeiträge
AngebotElternGemeinde
Tagesaufenthalt in Sonderschule Fr. 10.- pro Aufenthalt über Mittag, für Verpflegung und Betreuungpauschal Fr. 620.- pro Monat

Für die Finanzierung bzw. Beiträge im Zusammenhang mit Wohnen siehe Wohneinrichtungen, Schulheim, Reines Wohnen oder Pflegefamilien.

Anbieter- und Einrichtungsverzeichnis

Besondere Berufsbildungsangebote

Das Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene mit erheblichen sozialen Beeinträchtigungen, die den Besuch eines anderen berufsvorbereitenden Angebots oder eine Lehre im ersten Arbeitsmarkt verunmöglichen.

Im Kanton Aargau besteht die Möglichkeit eine Ausbildung im Berufsbildungsheim Neuhof oder in einer spezifischen ausserkantonalen Einrichtung zu absolvieren.

Voraussetzungen

Die Berufsvorbereitung und berufliche Grundbildung können nur für Jugendliche und junge Erwachsene angeboten werden, die in einer Einrichtung wohnen.

Weiter gelten dieselben Voraussetzungen wir für die Sonderschule.

Finanzierung

Die Eltern und die Wohngemeinden leisten einen Beitrag an die Kosten des Aufenthalts von Kindern und Jugendlichen in anerkannten Einrichtungen im Kanton Aargau und in anderen Kantonen (siehe ausserkantonaler Aufenthalt).

Finanierungsbeiträge
AngebotElternGemeinde
Tagesaufenthalt in Sonderschule oder stationärer EinrichtungFr. 10.- pro Aufenthalt über Mittag, für Verpflegung und Betreuungpauschal Fr. 620.- pro Monat
Aufenthalt in Einrichtung über NachtFr. 25.- pro Nacht für Unterbringung, Verpflegung und Betreuungpauschal Fr. 1'240.- pro Monat

Elternbeiträge

Eltern von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen haben im Rahmen der Unterhaltspflicht einen Beitrag an die Einrichtungen zu leisten. Die Gemeinden bevorschussen den Einrichtungen die Elternbeiträge und stellen sie anschliessend den Eltern in Rechnung.

Die individuellen Nebenkosten verrechnen die Einrichtungen direkt den Eltern.

Können die Eltern die Beiträge (voraussichtlich) nicht bezahlen, sollte mit den Eltern und/oder dem zuständigen Sozialdienst Kontakt aufgenommen werden zur Klärung eines möglichen Anspruchs auf materielle Hilfe.

Gemeindebeiträge

Bei den Gemeindebeiträgen handelt es sich um einen monatlichen Beitrag, der den Unterhaltspflichtigen nicht weiterverrechnet werden darf.

Bei Ein- und Austritten während des Monats hat die Gemeinde der Einrichtung den vollen Monatsbeitrag zu leisten. Verlegt eine Person in einer Tagessonderschule ihren Aufenthaltsort während des Monats in eine andere Gemeinde oder in einen anderen Kanton, hat die bisherige Aufenthalts- respektive Wohnsitzgemeinde der Einrichtung für diesen Monat den ganzen Betrag zu leisten. Dasselbe gilt für Personen in einer stationären Einrichtung, die ihren zivilrechtlichen Wohnsitz während des Monats in eine andere Gemeinde oder in einen anderen Kanton verlegen.

Einrichtungen mit Bewilligung

Einrichtungen mit Bewilligung verfügen über keinen Leistungsvertrag mit dem Kanton Aargau und werden daher auch nicht vom Kanton über das Betreuungsgesetz finanziert. Grundsätzlich sind die gesamten Kosten von den Eltern respektive der Gemeinde zu tragen.

Anbieter- und Einrichtungsverzeichnis

Anlaufstelle Wegweiser
Die Anlaufstelle Wegweiser bietet Jugendlichen mit einer Beeinträchtigung, die nach Beendigung der Schulzeit keinen Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung (IV) und keine Lehrstelle gefunden haben, Zugang zu Zwischenlösungen.

Mehr zum Thema

Informationen für Sonderschulen im Schulportal

Weitere Informationen und Inhalte die prioritär an Schulen adressiert sind, befinden sich im Schulportal. Das Schulportal unterstützt Schulleitungen und Lehrpersonen und alle weiteren Themenverantwortlichen an den Aargauer Schulen bei ihrer täglichen Arbeit.