Kostengutsprache ausserkantonaler Schulbesuch von Mittelschulen beantragen
Für Aargauer Schülerinnen und Schüler kann für gewisse genannte Lehrgänge ein Gesuch um Kostengutsprache eingereicht werden.
Unterlagen benötigt | Fristen beachten
Voraussetzungen
Für eine Kostenübernahme müssen neben den Aufnahmebedingungen des Schulortskantons auch jene des Kantons Aargau erfüllt sein. Dies gilt für folgende Lehrgänge, sofern diese im Kanton Aargau angeboten werden:
- Gymnasium
- Fachmittelschule / Fachmaturität
- Wirtschaftsmittelschule / Informatikmittelschule
- Lehrgänge als Vorbereitung auf einen Hochschulstudiengang (Passerellenlehrgang, Vorbereitungskurs Pädagogik, PreCollege Musik, Zusatzmodule Gesundheit)
- Maturitätslehrgang für Erwachsene
Mögliche Gründe für eine Kostengutsprache können sein:
- Vom Wohnort der Schülerin oder des Schülers ist das gewählte kantonale Bildungsangebot mit dem öffentlichen Verkehr nur unter hohem zeitlichem Aufwand zu erreichen.
- Eine Schülerin oder ein Schüler möchte ein Bildungsangebot nutzen, das der Kanton Aargau nicht anbietet und für das Zahlungsbereitschaft besteht.
- Ausserordentliche Umstände liegen vor.
Für eine Kostengutsprache für einen ausserkantonalen Besuch des Passerellenlehrgangs, des Vorbereitungskurses Pädagogik, des PreCollege Musik und des Maturitätslehrgangs für Erwachsene gelten die Bestimmungen des folgenden Merkblatts.
Ablauf
- Schritt 1: Die Schülerin / der Schüler respektive die Eltern nehmen Kontakt mit der ausserkantonalen Schule auf und klären deren Bereitschaft zur Aufnahme ab.
- Schritt 2: Die Schülerin / der Schüler respektive die Eltern oder die aufnahmebereite Schule reichen ein schriftliches Gesuch mit Begründung und den weiter unten aufgeführten Unterlagen elektronisch an mittelschule.bks@ag.ch ein oder an das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS), Abteilung Berufsbildung und Mittelschule, Sektion Mittelschule, Bachstrasse 15, 5001 Aarau
- Schritt 3: Die Sektion Mittelschule prüft das Gesuch auf Grundlage des RSA, der BFSV oder der bilateralen Abkommen und sendet den Entscheid der aufnehmenden Schule, der zuständigen Person in der Bildungsverwaltung des Schulortskantons und der Schülerin / dem Schüler respektive den Eltern zu.
- Schritt 4: Im Falle einer Genehmigung des Gesuchs stellt die Schule dem Departement BKS Rechnung.
Benötigte Unterlagen
- Gesuchsformular: In allen Fällen ist das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Gesuchsformular beizulegen.
- Personalienblatt: Für Studierende, die ausserkantonal einen Lehrgang als Vorbereitung auf einen Hochschulstudiengang oder eine Maturitätsschule für Erwachsene besuchen möchten, ist das ausgefüllte und unterzeichnete Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons beizulegen.
- Zeugnis: Gesuchen um Kostengutsprache für eine ausserkantonale Mittelschule ist das Notenblatt für die Anmeldung an die Mittelschulen der Bezirks- oder Sekundarschule beizulegen. Von Schülerinnen und Schüler, die die Aargauer Aufnahmeprüfung an eine Mittelschule bestanden haben, ist eine diesbezügliche Bestätigung mitzusenden.
- Wohnsitzbestätigung: Bei unmündigen Schülerinnen und Schülern ist eine Wohnsitzbestätigung der Eltern (bzw. der gesetzlichen Vertretung) unter namentlicher Erwähnung des Kindes beizulegen. Bei mündigen Auszubildenden ist eine Wohnsitzbestätigung gemäss den Vorgaben des Personalienblatts zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons beizulegen.
- Ausserordentliche Umstände müssen ausführlich dokumentiert werden, z.B. durch Arztzeugnisse oder ähnliches.
- Studierende, die über eine Berufs-oder Fachmaturität verfügen, müssen das entsprechende Zeugnis, als Voraussetzung für eine Kostengutsprache für einen ausserkantonalen Besuch des Pädagogik Vorkurses I, einreichen.
Fristen und Termine
Die Gesuchsstellung erfolgt optimalerweise zu Beginn des letzten Semesters vor dem geplanten Eintritt in den Lehrgang. Bei Beginn des Lehrgangs im Herbstsemester muss das Gesuch bis spätestens am 30. April im Departement BKS eingereicht werden, bei Beginn im Frühlingssemester bis am 30. Oktober.
Kosten
Kosten für Schulmaterialien, Reisespesen und dergleichen sind nicht Teil der Kostengutsprache und gehen deshalb zu Lasten der Schülerin / des Schülers respektive der unterhaltspflichtigen Personen. Bei ausserkantonalen Angeboten, die den Besuch einer Hochschule vorbereiten, oder beim Besuch einer Maturitätsschule für Erwachsene können zusätzlich persönliche Studiengelder anfallen, die ebenso durch die Studierende / den Studierenden respektive der unterhaltspflichtigen Personen zu übernehmen sind.
Rechtliche Grundlagen
- Regionales Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (SAR 400.300)
- Berufsfachschulvereinbarung (SAR 400.562)
- Abkommen über die Aufnahme von Schülern und Schülerinnen aus dem Kanton Aargau (Bezirk Muri) in die Kantonsschule Zug und von Schülern und Schülerinnen aus dem Kanton Zug (Einwohnergemeinde Hünenberg) in die Bezirks- und Sekundarschule Sins (SAR 420.510)
- Abkommen über die Aufnahme von Schülern und Schülerinnen aus dem Kanton Aargau (Bezirk Muri) in das Gymnasium Bethlehem in Immensee (SAR 420.520)
- Vertrag über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern des Kantons Aargau an basellandschaftlichen Gymnasien (SAR 420.530)
Formulare & Online-Dienstleistungen
- Online-Gesuch um Kostengutsprache
- Online-Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons
Unterlagen benötigt | Fristen beachten