Hauptmenü

Alle Dienstleistungen

Obligatorische Sprachstandserhebung 2027 anmelden

In allen Aargauer Gemeinden werden die Deutschkenntnisse aller Kinder eineinhalb Jahre vor dem Kindergarten erhoben. Die Durchführung der Sprachstandserhebung ist für alle Gemeinden obligatorisch. Jede Gemeinde meldet sich mit den nötigen Grundinformationen dafür an.

Online-Formular Anmeldung Sprachstandserhebung
Hinweis:

Elektronisch durchführbar | Fristen beachten

Voraussetzungen

Alle Gemeinden des Kanton Aargau sind verpflichtet, die obligatorische Sprachstandserhebung jährlich bei allen Kindern eineinhalb Jahre vor dem Kindergarteneintritt durchzuführen. Um die Sprachstandserhebung vorzubereiten, müssen sich die Gemeinden für die Sprachstandserhebung anmelden.

Jede Gemeinde muss einzeln angemeldet werden. Das gilt auch für Gemeinden, welche die Sprachstandserhebung in einem Verbund organisieren oder bereits im letzten Jahr an der freiwilligen Durchführung teilgenommen haben.

Jede Gemeinde definiert eine kommunale Kontaktperson, die für die Durchführung der Sprachstandserhebung zuständig ist. Sie ist Ansprechperson sowohl für Eltern und Familien, für das Departement Bildung, Kultur und Sport sowie für die Universität Basel.

Für die Anmeldung zur Sprachstandserhebung benötigt die kommunale Kontaktperson ein Gemeindelogin. Verfügt sie noch über kein Gemeindelogin, so kann sie dieses bei der Gemeinde anfordern.

Ablauf

Schritt 1

Schritt 1: Bis am 6. November 2026: Anmeldung durch Gemeinden
Alle Gemeinden, respektive die kommunalen Kontaktpersonen, füllen das Anmeldeformular für die Sprachstandserhebung aus. Dies dient der Gemeinde, dem Kanton und der Universität Basel dazu, die Organisation der Sprachstandserhebung vorzubereiten und deren Durchführung zu gewährleisten.

Schritt 2

2. Dezember 2026: Versand Codes durch Uni Basel an Gemeinden
Die Universität Basel verschickt den Gemeinden die notwendigen Informationen (Codes, QR-Code zur Sprachstandserhebung, Papierfragebögen), die für den Versand des Fragebogens benötigt werden.
Das Departement BKS stellt den Gemeinden Briefvorlagen für die Elternkommunikation im Rahmen der Sprachstandserhebung zu. Diese werden direkt an die kommunale Kontaktperson versandt.

Schritt 3

ab 18. Januar 2027 (KW 3): Start Erhebung
Die Gemeinden versenden die Fragebögen an die Eltern. Dafür stellt das BKS eine Briefvorlage zur Verfügung.
Die Eltern füllen den Fragebogen aus.

Schritt 4

8.-26. Februar 2027 (KW 6-8): Versand Reminder
Die Gemeinden versenden in diesem Zeitraum Erinnerungsschreiben an alle Eltern, die den Fragebogen noch nicht ausgefüllt haben. Dafür stellt das Departement BKS eine Briefvorlage zur Verfügung.

Schritt 5

5. März 2027: Eingabefrist
Letztmöglicher Termin für das Ausfüllen des Fragebogens durch die Eltern (Papier und online).

Schritt 6

8. März 2027: Einreichung Papierfragebögen
Die Gemeinde versendet alle auf Papier ausgefüllten Fragebögen spätestens zu diesem Zeitpunkt an die Universität Basel zur Auswertung zurück.

Schritt 7

30. März bis 2. April 2027: Versand Ergebnisse an Gemeinden
Die Universität Basel versendet die Ergebnisse der Sprachstandserhebung an die Gemeinden.

Schritt 8

Anfang bis Mitte April 2027: Kommunikation Ergebnisse an Eltern
Die Gemeinden informieren die Eltern über die Ergebnisse der Sprachstandserhebung und teilen ihnen allfällige Fördermöglichkeiten mit. Dafür stellt das Departement BKS eine Briefvorlage zur Verfügung.

Schritt 9

Juni 2027: Auszahlung Pauschalbeiträge
Die Gemeinden erhalten die Pauschalbeiträge für die Sprachstandserhebung ausbezahlt.

Benötigte Unterlagen

Da die Anmeldung zur Sprachstandserhebung nicht unterbrochen oder zwischengespeichert werden kann, bitten wir Sie, folgende Informationen vor dem Ausfüllen bereit zu halten:

  • Angaben zur kommunalen Kontaktperson für die Sprachstandserhebung sowie zu einer Stellvertretung
  • Angaben zur Gemeinde:
    • Aktuelle Bevölkerungszahl
    • Prozentsatz der Einwohner, deren erste erlernte Sprache nicht Deutsch ist.
    • Anzahl Kinder in der Gemeinde, die im Schuljahr 2028/29 (Stichtag: 31.07.2028), also eineinhalb Jahre nach der Sprachstandserhebung 2027, in den Kindergarten eintreten.
    • Zahlungsinformationen zur Auszahlung der Pauschalbeiträge
  • Reminderdaten: Angabe von zwei bis drei Daten im Zeitraum Kalenderwochen 6 bis 8, an denen die Gemeinde plant, den Eltern einen Reminder zum Ausfüllen der Sprachstandserhebung zu senden.
  • Angebote der frühen Kindheit
    • Anzahl Spielgruppen, Kindertagesstätten, Tagesfamilien
    • Weitere Angebote der frühen Kindheit (bspw. Eltern-Kind-Treff / -Singen, Märli-Stunden in der Bibliothek, Familienzentrum etc.)
    • Weitere, an die Volksschule angegliederte Angebote, die für Vorschulkinder zugänglich sind
  • Konzepte, Reglemente, Massnahmen und Projekte zur frühen Kindheit oder zur frühen Sprachförderung

Fristen und Termine

Frist für das Ausfüllen des Anmeldeformulars: 6.11.2026

Kosten

Keine

Rechtliche Grundlagen

Online-Formular Anmeldung Sprachstandserhebung
Hinweis:

Elektronisch durchführbar | Fristen beachten