Im Rahmen der Covid-19-Bekämpfung gibt es verschiedene Massnahmen, Regeln und Verbote von Bund und Kanton. Diese haben die Eindämmung des Coronavirus zum Ziel. Bundesrat und Kanton passen die Massnahmen bei Bedarf an. Eine aktuelle Übersicht finden Sie auf dieser Seite.
Der Regierungsrat hat am 18. Dezember 2020 strenge Massnahmen, inklusive Ladenschliessungen und Beschränkung von Treffen im öffentlichen Raum, beschlossen. Der Bundesrat hat am 13. Januar 2021 die Massnahmen weitgehend übernommen und bis Ende Februar verlängert. Details entnehmen Sie bitte den folgenden Abschnitten.
Die Einhaltung der grundsätzlichen Hygiene- und Abstandsregeln sowie der Empfehlungen von Bund und Kanton ist weiterhin wichtig.
Massnahmen ab dem 18. Januar 2021
Mehr Informationen zu Massnahmen und Verordnungen (öffnet in einem neuen Fenster) des Bundes.

Kantonale Zusatzmassnahmen
Der Regierungsrat hat am 13. Januar 2021 entschieden, die Schliessung der Erotikbetriebe bis am 28. Februar 2021 zu verlängern.
Die weiteren Massnahmen der vorgängingen Allgemeinverfügung vom 18. Dezember 2020 hat der Regierungsrat aufgehoben.
Bezüglich Schliessung Läden mit Waren des nicht-täglichen Bedarfs, Öffnungszeiten, Menschenansammlungen, private Treffen, Homeoffice-Pflicht und Maskenpflicht sind somit die Vorgaben des Bundes (öffnet in einem neuen Fenster) entscheidend.
Rechtliche Grundlagen
Allgemeinverfügung vom 13. Januar 2021 (PDF, 5 Seiten, 259 KB)