
Kulturschaffende, Kulturunternehmen und Kulturvereine im Laienbereich finden hier Informationen zu den geltenden Massnahmen im Kulturbereich sowie Vorlagen für die Erstellung und Umsetzung der notwendigen Schutzkonzepte.
Der Bund hat am Mittwoch, 13. Januar die Verlängerung der bisherigen Massnahmen im Kulturbereich bekannt gegeben. Kulturbetriebe bleiben im Grundsatz bis und mit Sonntag, 28. Februar 2021 geschlossen. Kulturaktivitäten sind stark eingeschränkt und nur unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Schutzmassnahmen möglich. Für Kulturaktivitäten sind Schutzkonzepte notwendig, diese müssen den involvierten Personen aktiv kommuniziert werden.
Aktualisierung
Die unten stehenden Informationen wurden auf Basis des Bundesratsentscheids vom 13. Januar aktualisiert. Die Massnahmen gelten seit dem 20. Dezember 2020 und bis und mit Sonntag, 28. Februar 2021.
Aktuell geltende Schutzmassnahmen
Im Aargau gelten für die Kulturaktivitäten die Vorgaben des Bunds und allfällige Ergänzungen des Kantons Aargau.
Schliessung Kulturbetriebe
Öffentlich zugängliche Kultur-, Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Kinos, Museen und Ausstellungshallen, Lesesäle von Bibliotheken und Archiven, Casinos und Spielhallen, Konzertsäle, Theater sowie geschlossene Bereiche von botanischen Gärten und Zoos sind seit dem 20. Dezember bis und mit Sonntag, 28. Februar 2021 geschlosssen.
Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Bereichen
Aktuell gilt in allen öffentlich zugänglichen Innen- und Aussenbereiche von Betrieben und Einrichtungen Maskentragpflicht.
Veranstaltungsverbot
Es ist grundsätzlich verboten, kulturelle Veranstaltungen mit Publikum durchzuführen.
Verbot von Kontaktaktivitäten und Singen
Sportliche und kulturelle Aktivitäten mit Körperkontakt sind für Personen ab 16 Jahre verboten. Im nichtprofessionellen Bereich von Chören ist die Durchführung von Proben und Aufführungen verboten. Ausserhalb des Familienkreises und der obligatorischen Schule ist das Singen verboten, sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Das gilt nicht nur für Chöre, sondern auch für das gemeinsame Singen in Gottesdiensten und bei gewissen Silvesterbräuchen, an denen gesungen wird. Ausnahmen gelten für professionelle Chöre und Sängerinnen und Sänger.
Alle brauchen ein Schutzkonzept
Kulturinstitutionen, Kulturvereine und Kulturschaffende als Betreiber von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Organisatoren von Veranstaltungen sind gemäss Bundesverordnung verpflichtet, die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) betreffend Hygienemassnahmen, Abstandsregeln, Maskentragpflicht einzuhalten. Zudem müssen sie über ein Schutzkonzept verfügen und eine für den Kontakt mit den zuständigen Behörden verantwortliche Person ist zu bezeichnen.
Musterschutzkonzepte der nationalen Berufs- und Dachverbände
Die nationalen Berufsverbände- und Dachverbände haben in Absprache mit dem Bund Schutzkonzepte erarbeitet, die für die gängigen Formate angewendet werden können. Die Schutzkonzepte dienen zur Orientierung bzw. als Referenzwerte für Veranstaltungen, Probesituationen, Kurse und Gastspiele. Es wird empfohlen, sich als Kulturschaffende, Kulturunternehmen und Kulturvereine an den Empfehlungen der Verbände zu orientieren.
Jedes Schutzkonzept ist basierend auf den aktuell geltenden Massnahmen und allfällig vorliegende Musterkonzepten an die individuelle Situation angepasst zu erstellen und zu aktualisieren. Jedes Format, das eine Kulturinstitution, ein Kulturverein oder Kulturschaffende anbietet, muss im Schutzkonzept abgedeckt sein.
Formate
Die Liste der möglichen Formate ist nicht abschliessend.
Veranstaltung
Veranstaltung
Kulturelle Veranstaltungen sind grundsätzlich verboten, dies gilt insbesondere für Auftritte von nicht-professionellen Kulturschaffenden. Ausgenommen von diesem Verbot sind ausschliesslich Auftritte im professionellen Bereich ohne Publikum, zum Beispiel für Livestreaming-Aufnahmen und Fernsehauftritte.
Auftritte von Chören (Laien und professionell) sind seit dem 29. Oktober verboten.
Verband | Web |
Bibliosuisse, Stimme der Bibliotheken, Informations- und Dokumentationsstellen | www.bibliosuisse.ch (öffnet in einem neuen Fenster) |
Verband der Museen der Schweiz | www.museums.ch (öffnet in einem neuen Fenster) |
Orchester.ch, Verband Schweizerischer Berufsorchester | https://orchester.ch (öffnet in einem neuen Fenster) |
ProCirque, schweizerischer Berufsverband der Zirkusschaffenden | https://procirque.ch (öffnet in einem neuen Fenster) |
Schweizerischer Bühnenverband | www.theaterschweiz.ch (öffnet in einem neuen Fenster) |
Schweizerischer Blasmusikverband | www.windband.ch (öffnet in einem neuen Fenster) |
Schweizer Jugendmusikverband | www.jugendmusik.ch (öffnet in einem neuen Fenster) |
Suisse Diagonales Jazz | https://diagonales.ch (öffnet in einem neuen Fenster) |
Verband Musikschulen Schweiz | www.verband-musikschulen.ch (öffnet in einem neuen Fenster) |
t. Theaterschaffende Schweiz | www.tpunkt.ch (öffnet in einem neuen Fenster) |
Probe, Unterricht, Training, Kurs
Probe, Unterricht, Training, Kurs
Kulturelle Aktivitäten sind in Innenräumen mit bis zu 5 Personen erlaubt, wenn sowohl genügend Abstand eingehalten werden kann als auch Masken getragen werden.
Erlaubt ist:
- Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag. Dies gilt etwa auch für den Instrumentalunterricht von Kindern in Musikschulen.
- Proben von Einzelpersonen ab 16 Jahren (z.B. Musizieren in Proberäumen)
- Proben in Gruppen bis zu 5 Personen ab 16 Jahren, bei denen eine Gesichtsmaske getragen und der erforderliche Abstand eingehalten wird. Dies ermöglicht namentlich weitgehend den Musikunterricht in Einzel - und Gruppenlektionen.
- Proben von Künstlerinnen und Künstlern oder Ensembles im professionellen Bereich.
- Professionellen Chören ist das Proben erlaubt.
Verboten ist:
- Proben von Laienchören, unabhängig von der Altersstufe.
- Kulturelle Aktivitäten mit Körperkontakt ab 16 Jahren sind verboten. Dazu gehört auch Tanzen.
- Präsenzveranstaltungen im Bereich Weiterbildung sind gemäss der Covid-Verordnung vom 29. Oktober verboten.
Restaurationsbetrieb
Restaurationsbetrieb
Gastronomiebetriebe bleiben geschlossen. Dies gilt auch für Kulturinstitutionen, die Restaurationsbetriebe umfassen.
Weitere Informationen
Museum, Ausstellung, Bibliothek, Archiv
Museum, Ausstellung, Bibliothek, Archiv
Museums-, Ausstellungsbereiche, Lesesäle von Bibliotheken und Archiven sind für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Ausgenommen von diesem Verbot sind Schulklassen mit Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren.
Bibliotheken steht bei Fragen zu Schutzmassnahmen die Bibliotheksförderung des Kantons Aargau zur Verfügung.
Verband | Web |
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VSA-AAS, Verein Schweizerischer Archivarinnen und Archivare | https://vsa-aas.ch (öffnet in einem neuen Fenster) |
Bibliosuisse, Stimme der Bibliotheken, Informations- und Dokumentationsstellen | https://bibliosuisse.ch (öffnet in einem neuen Fenster) |
Verband der Museen der Schweiz | www.museums.ch (öffnet in einem neuen Fenster) |